RZBau - Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen

 

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Einleitung

 

Die Zuwendungsgeber des Bundes unterstützen in erheblichem Umfang, je nach Einzelfall allein oder zusammen mit Ländern, Kommunen oder Dritten, Stellen außerhalb der Bundesverwaltung (Zuwendungsempfänger) bei der Erfüllung wirtschafts- und gesellschaftspolitischer Aufgaben. Ein großer Teil der finanziellen Unterstützung entfällt auf die Förderung von Hochbaumaßnahmen.

Die Voraussetzungen und Grundsätze für die Bewilligung und Verausgabung der Zuwendungsmittel sind im Haushaltsrecht des Bundes codifiziert (u. a. §§ 23, 24, 44 BHO, VV-BHO). Bei Zuwendungsbaumaßnahmen sind darüber hinaus die Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen zu den VV zu § 44 BHO (ZBau) und die Baufachlichen Nebenbestimmungen (NBest-Bau) zu beachten.

Der einheitlichen Verfolgung wesentlicher baupolitischer und baukultureller Ziele des Bundes muss auch im Zuwendungsbau großes Gewicht beigemessen werden. Dazu gehören zum Beispiel die Förderung des Wettbewerbswesens, des nachhaltigen und energieeffizienten Bauens und die Durchführung ordnungsgemäßer Vergabeverfahren sowohl für Planungs- als auch Bauleistungen. Die Sicherstellung einer zweckmäßigen, kostenoptimalen und wirtschaftlichen Verwendung der Zuwendungsmittel ist haushaltsrechtlich geboten. Dies alles setzt auf Seiten des Zuwendungsempfängers baufachlichen Sachverstand voraus, über den er oftmals nicht in ausreichendem Maße verfügt. Deshalb ist die unterstützende und frühzeitige Mitwirkung der jeweils zuständigen staatlichen Bauverwaltung unerlässlich. Die neutrale baufachliche Beratung der Zuwendungsempfänger erscheint in der Regel zwingend notwendig. In den Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen und in den Verfahrensregeln zur ZBau sind die Aufgaben der staatlichen Bauverwaltung im Einzelnen geregelt.

Die Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen mit Anlage und Mustern sowie Verfahrenserläuterungen und Anhänge sind vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Jahre 2006 zu den „Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen" (RZBau) zusammengefasst worden.

Die RZBau sind als Leitfaden sowohl für die Antragsteller / Zuwendungsempfänger als auch für die Bewilligungsbehörden / Zuwendungsgeber und für die zu beteiligenden Stellen der staatlichen Bauverwaltung bzw. ihrer Nachfolgeorganisationen bestimmt. Sie sollen insbesondere Verfahrensabläufe transparent machen, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten umfassend darstellen und eine weitgehend einheitliche Handhabung der Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen auch bei Mischfinanzierungen ermöglichen.

Dem Ziel der Stärkung der Wirtschaftlichkeit wird dadurch Rechnung getragen, dass die Methode der kostenorientierten Planung durch frühzeitige Festlegung eines Budgets auch im Zuwendungsbereich Anwendung findet.

Im Anhang sind die Muster beigefügt, die trotz der unterschiedlichen Förderrichtlinien für alle Zuwendungsgeber Gültigkeit haben können. Das schließt nicht aus, dass aus bestimmten Gründen im Einzelfall davon abgewichen werden kann. Sofern es sich in der Praxis als notwendig erweist, werden die RZBau einschließlich der Formblätter fortgeschrieben.

Auf Grund der Änderung verschiedener Rechtsgrundlagen und Richtlinien sowie der Umressortierung der Bauabteilung in das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit im Jahr 2014 bestand die Notwendigkeit, die RZBau redaktionell zu überarbeiten. In der vorliegenden dritten, redaktionell überarbeiteten Auflage der RZBau wurde erneut die Übersicht der für den Zuwendungsbau zuständigen Stellen in den Ländern und im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung aktualisiert.

Die Richtlinien sind zusammen mit den zugehörigen Erlassen und Rundschreiben auf der Internetseite der Fachinformation. Bundesbau (www.fachinfoboerse.de) abrufbar.

Als elektronisches Buch kann die RZBau in der jeweils aktuellen Fassung hier und die bearbeitbaren Formulare können hier heruntergeladen werden.