Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes mit Ergänzungen der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen |
Anhang 13 Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen
Der Bund ist mit seinen vielfältigen Bauaufgaben nicht nur öffentlicher Bauherr, sondern auch Zuwendungsgeber. Die Zuwendungsgeber des Bundes fördern in erheblichem Umfang Stellen außerhalb der Bundesverwaltung (Zuwendungsempfänger), insbesondere auch zur Erfüllung wirtschafts- und gesellschaftspolitischer Zwecke. Ein großer Teil der finanziellen Unterstützung entfällt auf die Förderung von Hochbaumaßnahmen. Je nach Einzelfall trägt der Bund die Förderung allein oder zusammen mit den Ländern, Kommunen oder Dritten. |
Die Voraussetzungen und Grundsätze für die Bewilligung und Verausgabung der Zuwendungsmittel sind im Haushaltsrecht des Bundes / der Länder geregelt. Bei Zuwendungsbaumaßnahmen sind darüber hinaus die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO, insbesondere die Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen (ZBau) als Verwaltungsanweisung und die Baufachlichen Nebenbestimmungen (NBest-Bau) als Auflagen für den Zuwendungsempfänger zu beachten. |
Die Gewährung einer Zuwendung für eine Baumaßnahme sowie die Prüfung der Verwendung setzt auf der Seite des Zuwendungsgebers baufachlichen Sachverstand voraus, über den er oftmals nicht in ausreichendem Maße verfügt. Deshalb ist die unterstützende, frühzeitige Mitwirkung der staatlichen Bauverwaltung unerlässlich. Das ist, außerhalb der Zuständigkeit des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, die jeweils für den Bund im Wege der Organleihe tätige Bauverwaltung des Landes. |
In den vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erstmalig im Januar 2007 herausgegebenen |
"Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen" (RZBau) |
sind die Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen mit Anlagen und Mustern, die Baufachlichen Nebenbestimmungen sowie Verfahrenserläuterungen und Anhänge zusammengefasst. Die RZBau sind als Leitfaden sowohl für die Antragsteller / Zuwendungsempfänger als auch für die Bewilligungsbehörden / Zuwendungsgeber und für die zu beteiligenden Stellen der staatlichen Bauverwaltung bzw. ihrer Nachfolgeorganisationen bestimmt. Sie sollen insbesondere die Verfahrensabläufe transparent machen, die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten umfassend darstellen und eine weitgehend einheitliche Handhabung der Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen auch bei Mischfinanzierungen ermöglichen. |
Die RZBau sollen zu einer Beschleunigung des gesamten Ablaufs beizutragen. Dem Ziel der Stärkung der Wirtschaftlichkeit wird insofern Rechnung getragen, als auch im Zuwendungsbereich die Methode der kostenorientierten Planung durch frühzeitige Festlegung eines Budgets Anwendung findet. Darüber hinaus sollen auch für die vom Bund geförderten Bauvorhaben die Prinzipien der Nachhaltigkeit handlungsleitend sein. |
Die Aufgaben der Bauverwaltung im Zuwendungsbauverfahren umfassen außer der Beratung der Zuwendungsempfänger in allen Bauablaufphasen vor allem die Sicherstellung einer zweckmäßigen, kostenoptimalen und wirtschaftlichen Planung und Bauausführung sowie der bestimmungsgemäßen Verwendung der bewilligten Mittel einschließlich ihres prüfungsfähigen Nachweises. |
Eine digitale Ausführung der RZBau in der jeweils aktuellen Fassung kann hier und die bearbeitbaren Formulare können hier heruntergeladen werden. |
Eingeführt mit Erlass BMVBS vom 26.08.2011 - B 10 -8111.5/2 4 |