Verwaltungsabkommen - ABG 1975 - (NL) |
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C. Von den Streitkräften zu tragende Kosten
Artikel 16 [Aufwendungen zu Lasten der
Streitkräfte]
Artikel 17 [Besondere Kostenübernahme]
Artikel 18 [Ausgeschlossene
Kostenübernahme]
Artikel 19 [Baustellenbüro,
Baustellenüberwachung]