RiABG (NL) |
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Abschnitt D: Entschädigung der deutschen Behörden
Zu Artikel 20 [Umfang der Entschädigung]
Zu Artikel 21 [Anrechenbare Kosten]
Zu Artikel 22 [Nicht anrechenbare Kosten]
Zu Artikel 23 [Höhe der
Entschädigung]
Zu Artikel 24 [Entschädigung bei
Teilleistungen und Unterbrechung; Kosten freiberuflich Tätiger]