RiABG (NL)

 

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Abschnitt D: Entschädigung der deutschen Behörden

 

Zu Artikel 20 [Umfang der Entschädigung]
Zu Artikel 21 [Anrechenbare Kosten]
Zu Artikel 22 [Nicht anrechenbare Kosten]
Zu Artikel 23 [Höhe der Entschädigung]
Zu Artikel 24 [Entschädigung bei Teilleistungen und Unterbrechung; Kosten freiberuflich Tätiger]