RiABG (NL)

 

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Zu Artikel 21 [Anrechenbare Kosten]

 

Zu den anrechenbaren Baukosten gemäß Artikel 21.1 ABG 1975 gehören:

- Die Kosten für den Abtransport von Ausbaumaterialien jeglicher Art von der Baustelle zur Deponie. Nicht anrechenbar sind die Deponiegebühren.

- Die Kosten für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, soweit diese Maßnahmen für Unterkünfte / Einrichtungen durchgeführt werden, die für die ausschließliche Verwendung durch die niederländischen Streitkräfte zur Verfügung (vgl. Artikel 53 NATO-Truppenstatut) gestellt, als Teil eines Bauvorhabens erforderlich und Maßnahmen sind, die von den deutschen Baubehörden nach Artikel 7 ABG 1975 geplant und ausgeführt werden.