Vergabe- und Vertragshandbuch für die Hochbaumaßnahmen des Bundes

 

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123EU/VS   Anleitung zur Auftragsbekanntmachung EU

 

 

Anleitung zur Auftragsbekanntmachung der EU
(Vergabeverfahren nach dem 2. oder 3. Abschnitt der VOB/A)

 

 

Die Nummerierung entspricht dem Standardformular 2 bzw. 17 (Auftragsbekanntmachung)der EU auf http://simap.europa.eu
Hinweis: Abweichungen bei Auftragsvergaben im Bereich Verteidigung und Sicherheit sind farblich markiert.

 

 

ABSCHNITT I:         ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER / AUFTRAGGEBER

 

 

I.1)       NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)

 

 

 

Offizielle Bezeichnung

Postanschrift

Kontaktstelle(n)

Internet-Adresse(n)

Zwingend sind die Angaben zu offizieller Bezeichnung, Postanschrift, Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail- Adresse.

Die Angabe der Internet-Adresse (URL) ist freiwillig. Die Adresse des Beschafferprofils (URL) ist anzugeben, sofern ein Beschafferprofil eingerichtet ist.

Kann auf die Angebotsunterlagen elektronisch zugegriffen werden (z. B. durch Bereitstellung auf einer Vergabeplattform), ist die entsprechende Internet-Adresse entweder unter I.1) oder im Anhang A anzugeben.

 

 

Weitere Auskünfte erteilen:

Anzukreuzen ist: die oben genannten Kontaktstellen

 

 

Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen verschicken:

Angebote / Teilnahmeanträge sind zu richten an:

Anzukreuzen ist jeweils: die oben genannten Kontaktstellen. Ist dies in Ausnahmefällen nicht zutreffend, so sind die notwendigen Angaben im Anhang A der Vergabebekanntmachung einzutragen. Nummer 7 der Richtlinie zu 111 ist zu beachten.

 

 

I.2)       ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS

Bei Baumaßnahmen des Bundes ist anzukreuzen: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen. Bei Baumaßnahmen der Länder und der Kommunen ist anzukreuzen: Regional- oder Lokalbehörde

 

 

I.3)       HAUPTTÄTIGKEITEN(EN) BEI VERÖFFENTLICHUNG DER BEKANNTMACHUNG DURCH EINEN ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBER

Bei Baumaßnahmen des Bundes ist die Haupttätigkeit der jeweiligen Ressorts anzukreuzen.

bei Baumaßnahmen der Länder und der Kommunen zzt. i.d.R. Wirtschaft und Finanzen

 

 

I.3)       HAUPTTÄTIGKEITEN(EN) BEI VERÖFFENTLICHUNG DER BEKANNTMACHUNG DURCH EINEN AUFTRAGGEBER

ggf. von Auftragnehmern auszufüllen, die Unterauftragnehmer einsetzen

 

 

I.4)       AUFTRAGSVERGABE IM AUFTRAG ANDERER AUFTRAGGEBER

Anzukreuzen ist: Nein

 

 

ABSCHNITT II:        AUFTRAGSGEGENSTAND

 

 

II.1)      BESCHREIBUNG

 

 

 

II.1.1)    Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber

Es ist die vom Auftraggeber gewählte Kurzbezeichnung für die gesamte Baumaßnahme einzutragen.

 

 

II.1.2)    Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung

Bauleistung

Lieferung

Dienstleistung

Bei der Vergabe von Bauleistungen nach § 1 EG oder § 1 VS VOB/A ist anzukreuzen: Bauauftrag und Ausführung. Wird von dem Bieter ein Angebot verlangt, das außer der Ausführung der Leistung auch Teile der Planung umfasst, so ist anzukreuzen: Bauauftrag und Planung und Ausführung. Bei Aufträgen nach § 22 EG VOB/A ist anzukreuzen: Bauauftrag und Erbringung einer Bauleistun,g gleichgültig mit welchen Mitteln.

 

 

Hauptausführungsort, Hauptlieferort, Hauptort der Dienstleistung

Erfüllungsort ist bei Bauleistungen in der Regel der Ort der Baustelle.

 

 

NUTS-Code

Die Verwendung des NUTS-Code ist nicht zwingend vorgeschrieben. Weitere Informationen zum NUTS-Code unter http://simap.europa.eu.

 

 

II.1.3)    Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum DBS

Anzukreuzen ist i. d. R.: Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlicher Auftrag.

 

 

II.1.3)    Angaben zur Rahmenvereinbarung

i. d. R. kein Eintrag

 

 

II.1.4)    Angaben zur Rahmenvereinbarung (falls zutreffend)

i. d. R. kein Eintrag

 

 

II.1.5)    Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens

Es sind Art der Leistung und allgemeine Merkmale des Auftrags einzutragen. Bei losweiser Vergabe sind zusätzlich die Angaben je Los in Anhang B einzutragen.

 

 

II.1.6)    Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

Informationen zum CPV unter http://simap.europa.eu.

Bei losweiser Vergabe ist unter II.1.6 eine allgemeine oder Hauptbezeichnung anzugeben; im jeweiligen Anhang B ist der CPV-Code für das einzelne Los einzutragen.

 

 

II.1.7)    Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):

Ja

 

 

II.1.7)    Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

i.d.R. anzukreuzen sind die beiden obersten Kästchen, die Richtlinie 123VS ist zu beachten

 

 

II.1.8)    Lose

Bei Aufteilung des Auftragsgegenstandes in mehrere Lose ist anzukreuzen: Ja sowie in der Regel für ein oder mehrere Lose. Für alle Lose ist nur anzukreuzen, wenn alle Lose angeboten werden müssen. Für die Beschreibung der Lose ist jeweils ein Anhang B auszufüllen.

 

 

II.1.9)    Varianten / Alternativangebote sind zulässig:

Sofern Nebenangebote zugelassen werden sollen, ist anzukreuzen: Ja

 

 

II.2)      MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS

 

 

 

II.2.1)    Gesamtmenge bzw. -umfang (einschließlich aller Lose und Optionen, falls zutreffend)

Angaben zum Umfang der Leistung sind einzutragen. Der geschätzte Wert ist nicht anzugeben.

 

 

II.2.2)    Optionen (falls zutreffend)

Bei Bauaufträgen zzt. in der Regel nicht zutreffend. Es ist anzukreuzen: Nein

 

 

II.2.3)    Angaben zur Vertragsverlängerung (falls zutreffend)

Bei Bauaufträgen zzt. in der Regel nicht zutreffend. Es ist anzukreuzen: Nein

 

 

II.3)      VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG

Einzutragen sind Angaben zu vorgesehenem Ausführungsbeginn und -ende.

 

 

ABSCHNITT III:       RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE ANGABEN

 

 

III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG

 

 

 

III.1.1)   Geforderte Kautionen und Sicherheiten (falls zutreffend)

Es ist einzutragen: siehe Vergabeunterlagen

 

 

III.1.2)   Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend)

Es ist einzutragen: siehe Vergabeunterlagen

 

 

III.1.3)   Rechtsform, der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird (falls zutreffend)

Es ist einzutragen: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

 

 

III.1.4)   Sonstige besondere Bedingungen (falls zutreffend)

Anzukreuzen ist i. d. R.: Nein

 

 

III.1.4)   Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung, insbesondere bezüglich Versorgungs- und Informationssicherheit

Angabe der erforderlichen, Maßnahmen, Anforderungen und Auflagen, die Richtlinie 123VS ist zu beachten

 

 

III.1.5)   Angaben zur Sicherheitsüberprüfung

Falls Sicherheitsüberprüfungen und / oder Sicherheitsbescheinigungen erst bei Auftragsausführung vorliegen müssen, ist der Zeitpunkt einzutragen, bis zu dem Sicherheitsüberprüfungen abgeschlossen sein müssen oder die Sicherheitsbescheinigung vorliegen muss.

Dabei ist folgendes zu beachten: Das Verlangen, Sicherheitsüberprüfungen und / oder Sicherheitsbescheide bereits mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, kann je nach Marktsituation dazu führen, dass keine hinreichende Anzahl an Bewerbern vorhanden ist, die diese Kriterien von vorneherein erfüllen, so dass kein ausreichender Wettbewerb gewährleistet ist.

Die Verlegung des Nachweises auf einen späteren Zeitpunkt, um den Kreis potentieller Bewerber bzw. Bieter zu erweitern, birgt das Risiko, dass sich das Vergabeverfahren und gegebenenfalls auch die Auftragsausführung verzögern, wenn Antrags- oder Überprüfungsverfahren unerwartet lange dauern. Werden die Nachweise erst zur Bauausführung gefordert, ist die Dauer der Antrags- oder Überprüfungsverfahren bei den Ausführungsfristen einzuplanen. Unabhängig davon kann der Fall eintreten, dass Anträge auf Sicherheitsbescheide und / oder Sicherheitsüberprüfungen nach Zuschlagserteilung scheitern und der bereits beauftragte Auftragnehmer dann nicht zur Ausführung der Leistungen imstande ist.

Nutzen und Risiken einer Terminvorgabe unter Ziff. III.1.5 hat die Vergabestelle daher im Hinblick auf die Gewährleistung von Wettbewerb einerseits und Terminsicherheit andererseits abzuwägen.

 

 

III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN

 

 

 

III.2.1)   Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Bei Offenen Verfahren ist jeweils unter Nummer III.2.1, III.2.2 und III.2.3 einzutragen:

Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ ist erhältlich bei:………….“

Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb ist jeweils einzutragen:

Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ nachzuweisen. Gelangt der Teilnahmeantrag eines nicht präqualifizierten Bewerbers in die engere Bewerberauswahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bewerber zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.

Das Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ ist erhältlich bei:………….“

  Unter Nummer III.2.2 ist zusätzlich einzutragen:

„Die Aufgliederung des Personals der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre entsprechend den Vorgaben im Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ ist bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.“

  Unter Nummer III.2.3 ist zusätzlich einzutragen:

„Referenzbescheinigungen für mindestens 3 vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren mit den im Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ vorgegebenen Angaben sind bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.“

Die entsprechende Stelle oder Internetadresse, bei der das Formblatt erhältlich ist, ist anzugeben (direkter Link zum Formblatt).

Bei Nummer III.2.3 sind erforderlichenfalls zusätzlich die auftragsabhängigen Nachweise einzutragen.

 

III.2.2)   Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

 

III.2.3)   Technische Leistungsfähigkeit

 

 

III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN

 

 

 

III.2.1)   Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Für Bewerber und Unterauftragnehmer ist jeweils unter Nummer III.2.1, III.2.2 und III.2.3 einzutragen:

Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ ist erhältlich bei:………….“

  Unter Nummer III.2.2 ist zusätzlich einzutragen:

„Die Aufgliederung des Personals der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre entsprechend den Vorgaben im Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ ist bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.“

  Unter Nummer III.2.3 ist zusätzlich einzutragen:

„Referenzbescheinigungen für mindestens 3 vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren mit den im Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ vorgegebenen Angaben sind bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.“

Die entsprechende Stelle oder Internetadresse, bei der das Formblatt erhältlich ist, ist anzugeben.

Bei Nummer III.2.3 sind erforderlichenfalls zusätzlich die auftragsabhängigen Nachweise einzutragen.

 

III.2.2)   Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

 

III.2.3)   Technische Leistungsfähigkeit

 

 

III.2.4)   Vorbehaltene Aufträge (falls zutreffend)

Es ist kein Kreuz zu setzen.

 

 

III.3)     BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE

Bei Bauleistung sind keine Angaben notwendig.

 

 

ABSCHNITT IV:      VERFAHREN

 

 

IV.1)     VERFAHRENSART

 

 

 

IV.1.1)   Verfahrensart

Es ist die Art der Vergabe nach § 3 EG i.V.m. § 10 EG bzw. nach § 3 VS i.V.m. § 10 VS anzukreuzen, die Gründe für die Wahl des beschleunigten Verfahrens sind anzugeben.

 

 

IV.1.2)   Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden

Nur bei Nichtoffenem Verfahren, Verhandlungsverfahren oder Wettbewerblichem Dialog; siehe auch . Es sind objektive und nicht diskriminierende Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer anzugeben.

 

Nur bei nicht offenem Verfahren, Verhandlungsverfahren oder wettbewerblichem Dialog; § 6 EG Abs. 2 Nr. 4 bzw. § 6 VS Abs. 2 Nr. 3 VOB/A ist zu beachten

 

 

IV.1.3)   Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

je nach beabsichtigter Vorgehensweise

 

 

IV.2)     ZUSCHLAGSKRITERIEN

 

 

Anzukreuzen sind i.d.R.:

 

 

IV.2.1)   Zuschlagskriterien

Das wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf und

die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe, oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.

 

 

IV.2.2)   Angaben zur elektronischen Auktion

Anzukreuzen ist: Nein (auch auf elektronischen Vergabeplattformen finden meist keine elektronischen Auktionen statt).

 

 

IV.3)     VERWALTUNGSINFORMATIONEN

 

 

 

IV.3.1)   Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber

Statt eines Aktenzeichens kann die Vergabenummer angegeben werden.

 

 

IV.3.2)   Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags

Es sind Amtsblattnummer und Datum einzutragen. Auch die Vorinformation ist hier aufzuführen.

 

 

IV.3.3)   Bedingungen für Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen …

Ein Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen ist nicht vorzugeben.

Zusätzlich ist der Hinweis einzutragen: Die Vergabeunterlagen werden nur versandt, wenn der Nachweis über die Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.

 

 

IV.3.4)   Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

Angaben nach § 10 EG bzw. § 10 VS VOB/A sind einzutragen; siehe auch Nummer 5 der Richtlinien zu 111.

 

 

IV.3.5)   Tag der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber (falls bekannt)

Bei Nichtoffenen Verfahren und bei Verhandlungsverfahren mit vorheriger Vergabebekanntmachung ist der voraussichtliche Absendetermin der Angebotsaufforderung einzutragen.

 

 

IV.3.6)   Sprache(n) in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können

Bei „Folgende Amtssprache(n) der EU“ ist einzutragen: deutsch

 

 

IV.3.7)   Bindefrist des Angebots

§ 10 EG bzw. § 10 VS VOB/A sowie Nummer 5 der Richtlinien zu 111 ist zu beachten.

 

 

IV.3.8)   Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Einzutragen ist bei „Ort“: Anschrift siehe Nr. I.1

Einzutragen ist bei „Personen, die bei der Öffnung der Angebote …“: Ja und bei „Weitere Angaben über befugte Personen…“: Bieter und ihre Bevollmächtigten

 

 

ABSCHNITT VI:      WEITERE ANGABEN

 

 

VI.1)     ANGABEN ZUR WIEDERKEHR DES AUFTRAGS (falls zutreffend)

Anzukreuzen ist: Nein

 

 

VI.2)     ANGABEN ZU MITTELN DER EUROPÄISCHEN UNION

Anzukreuzen ist i. d. R.: Nein

 

 

VI.3)     ZUSÄTZLICHE ANGABEN (falls zutreffend)

wenn keine Eintragungen erforderlich, dann Vermerk: keine (siehe § 12 EG Abs. 3 Nr. 2 VOB/ A)

 

 

VI.4)     RECHTSBEHELFSVERFAHREN / NACHPRÜFUNGSVERFAHREN

 

 

 

VI 4.1)   Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs- / Nachprüfungsverfahren

Einzutragen ist die Vergabekammer (§ 104 GWB)

 

 

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

kein Eintrag

 

 

VI.4.2)   Einlegung von Rechtsbehelfen

kein Eintrag

 

 

VI.4.3)   Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind

es ist die Vergabestelle einzutragen

 

 

VI.5)     Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

es ist das Datum einzutragen

 

 

ANHANG A

nur auszufüllen, wenn abweichend von I.1

 

 

ANHANG B

nur auszufüllen bei losweiser Vergabe