Vergabe- und Vertragshandbuch für die Hochbaumaßnahmen des Bundes |
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123EU Bekanntmachung von EU-Ausschreibungen
1 Bekanntmachung im Amtsblatt der EU
2 Bekanntmachung in innerstaatlichen Veröffentlichungsstellen
3 Kosten der Vergabeunterlagen bei Offenen Verfahren
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Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union |
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Bekanntmachungen von Vorinformationen, Offenen und Nichtoffenen Verfahren, Verhandlungsverfahren sowie Wettbewerblichem Dialog (§ 12 EG Abs. 1 und 2 bzw. § 12 VS Abs. 1 und 2 VOB/A) sind im Amtsblatt der Europäischen Union online unter http://www.simap.europa.eu unter dem Link "Auftraggeberseite/Formulare" zu veröffentlichen. |
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Soweit dem Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften die Einrichtung eines Beschafferprofils gemeldet wurde, können Vorinformationen auch ausschließlich im Beschafferprofil veröffentlicht werden. |
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Die Einsendung beim Amtsblatt der Europäischen Union kann elektronisch im xml- Format als TED eSender erfolgen (siehe http://simap.europa.eu/ojs_esenders/sending_xml_notices/index_de.htm). |
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Damit wird die Veröffentlichungsfrist gemäß § 12 EG Abs. 2 Nr. 5 bzw. § 12 VS Abs. 2 Nr. 5 VOB/ A sichergestellt. |
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Durch die elektronische Übersendung der Bekanntmachung ist eine Verkürzung der Angebotsfrist im offenen Verfahren sowie der Bewerbungsfrist im nicht offenen Verfahren und im Verhandlungsverfahren mit Vergabebekanntmachung um 7 Kalendertage möglich. |
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Bekanntmachung in innerstaatlichen Veröffentlichungsstellen |
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Die Veröffentlichung im Internetportal des Bundes (http://www.bund.de) kann durch Verlinkung auf das EU Internetportal erfolgen. Soweit möglich, sollen Bekanntmachungen zusätzlich auch auf der Vergabeplattform der Landesbauverwaltung veröffentlicht werden. |
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Daneben sollen Ausschreibungen und Aufforderungen auch in Tageszeitungen oder Fachzeitschriften veröffentlicht werden, wenn dies zur Erfüllung des Ausschreibungszweckes nötig ist. |
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Kosten der Vergabeunterlagen bei offenen Verfahren |
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Soweit ein Bieter die Vergabeunterlagen von der Vergabeplattform des Bundes oder von der Vergabeplattform einer Landesbauverwaltung selbst herunterlädt, wird kein Entgelt erhoben. |
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Werden vom Bewerber die Vergabeunterlagen bei der Vergabestelle angefordert, ist ein Entgelt in Höhe der Selbstkosten für die Vervielfältigung der Leistungsbeschreibung und der anderen Unterlagen sowie der Kosten der postalischen Versendung zu fordern, regelmäßig dann, wenn das Entgelt den Betrag von 5 Euro übersteigt. |