RiABG (NL)

 

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Zu Artikel 1 [Begriffe]

 

1.1

Die ABG 1975 regeln die Durchführung der in Artikel 1 definierten Baumaßnahmen, die mit Heimatmitteln der niederländischen Streitkräfte finanziert werden. In Einzelfällen können, nach Wahl der niederländischen Streitkräfte, Altlasten-, Boden-, Grundwassersanierung und Kampfmittelbeseitigung nach Verfahren der ABG 1975 durchgeführt werden.

 

Für andere, z. B. aus Mitteln der Bundesrepublik Deutschland finanzierte Baumaßnahmen können die ABG 1975 angewendet werden, wenn dies zuvor zwischen den niederländischen Streitkräften und der Bundesrepublik Deutschland vereinbart wird.

 

Die näheren Einzelheiten zum Mechanismus (das Verfahren), mit dem das Benehmen im Sinne des Artikels 1.10 ABG 1975 in bestimmten Fällen hergestellt wird, ergeben sich aus den nachfolgenden Ausführungen zu Artikel 27.1 und 27.5.

1.2

Definitionen

1.2.1

Kostenvoranmeldung-Bau

 

Inhalt und Umfang der Bauunterlage Kostenvoranmeldung-Bau (KVM-Bau) ergeben sich aus Artikel 7.1.2 ABG 1975. Weitere Einzelheiten können im Erlasswege einvernehmlich mit den niederländischen Streitkräften geregelt werden.

1.2.2 

Haushaltsunterlage-Bau

 

Inhalt und Umfang der Bauunterlage Haushaltsunterlage-Bau (HU-Bau) ergeben sich aus Artikel 7.1.3 ABG 1975. Weitere Einzelheiten können im Erlasswege einvernehmlich mit den niederländischen Streitkräften geregelt werden.

1.2.3

Ausführungsunterlage-Bau

 

Inhalt und Umfang der Bauunterlage Ausführungsunterlage-Bau (AFU-Bau) ergeben sich aus Artikel 7.1.4 ABG 1975. Weitere Einzelheiten können im Erlasswege einvernehmlich mit den niederländischen Streitkräften geregelt werden.

1.2.4

Bauamt

 

Unter Bauamt ist die Bau durchführende Ebene des Landes zu verstehen.

1.2.5

Werktage

 

Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.