Auftragsbautengrundsätze - ABG 1975- (NL)

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Verwaltungsabkommen
ABG 1975

zwischen dem Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
der Bundesrepublik Deutschland
und dem Minister für Verteidigung des Königreichs der Niederlande
über die Durchführung der Baumaßnahmen für und durch die in der
Bundesrepublik Deutschland stationierten niederländischen Streitkräfte
nach Artikel 49 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (ZA NTS)
vom 25. Mai / 24. Juni 1976
(BGBl. II vom 05.08.1976 Nr. 42, S. 1289; Rdschr. vom 08.07.1976, MinBlFin 1976, S. 506;
zuletzt geändert durch das
Änderungsabkommen vom 18.02. / 07.06.2005, BGBl. II vom 06.12.2005 Nr. 28, S. 1245)

in Kraft getreten am 1. Juli 1976

- redaktionell überarbeitete Fassung -

 

Der Bundesminister
für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
der Bundesrepublik Deutschland

 

und

 

der Minister für Verteidigung
des Königreichs der Niederlande

 

in der Absicht,

 

auf der Grundlage des Artikels 49 ZA NTS die Einzelheiten des Verfahrens für die Programmabstimmung und die Durchführung der Baumaßnahmen, die von den deutschen Behörden für die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten niederländischen Streitkräfte (Truppe und ziviles Gefolge), nachstehend Streitkräfte genannt, ausgeführt werden, und die Durchführung der Baumaßnahmen, die die Streitkräfte selbst ausführen oder unmittelbar an Unternehmer vergeben, nach gleichen Grundsätzen zu regeln,

 

sind wie folgt übereingekommen:

 

 

Kapitel I "Allgemeines"
Kapitel II "Baumaßnahmen, die von den deutschen Behörden im Auftragsbauverfahren (Regelverfahren) durchgeführt werden"
Kapitel III "Baumaßnahmen, die von den Streitkräften im Wege des Truppenbauverfahrens durchgeführt werden"
Kapitel IV "Übergangs- und Schlussbestimmungen"

 

 

Dieses Vertragsabkommen wurde in deutscher und niederländischer Sprache gefertigt, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.

 

Bonn, den 21. Mai 1976

 

Den Haag, 24. Juni 1976

 

 

 

Für den Bundesminister
für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
der Bundesrepublik Deutschland

 

Für den Minister der Verteidigung
des Königreichs der Niederlande
der General-Sekretär

 

 

 

Dr.-Ing. P. Oltmanns

 

Drs G.H.J.M. Peijnenburg