Verwaltungsabkommen - ABG 1975 - (NL) |
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D. Entschädigung der deutschen Behörden
Artikel 20 [Umfang der Entschädigung]
Artikel 21 [Anrechenbare Kosten]
Artikel 22 [Nicht anrechenbare Kosten]
Artikel 23 [Höhe der
Entschädigung]
Artikel 24 [Entschädigung bei
Teilleistungen und Unterbrechung; Kosten freiberuflich Tätiger]