Vergabe- und Vertragshandbuch für die Hochbaumaßnahmen des Bundes

 

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422   Mängelansprüchebürgschaft

 

 

1 Bürgen

2 Rückgabe

 

1   

Bürgen

 

Nr. 1 der Richtlinien zu 421 gilt analog.

2

Rückgabe

 

Die Bürgschaftsurkunde nach Formblatt Mängelansprüchebürgschaft 422 ist nach Ablauf von 2 Jahren zurückzugeben, sofern kein anderer Rückgabezeitpunkt nach Formblatt Besondere Vertragsbedingungen 214 (analog Besondere Vertragsbedingungen 634 und 654) vereinbart ist. Soweit jedoch zu diesem Zeitpunkt innerhalb der Verjährungsfrist geltend gemachte Mängelansprüche noch nicht erfüllt sind, darf der Auftraggeber ebenfalls einen entsprechenden Teil der Sicherheit bis zur Höhe der Kosten für die noch nicht erledigten Ansprüche zurückhalten.

 

Siehe auch Nr. 5 der Richtlinie zu 214