Vergabe- und Vertragshandbuch für die Hochbaumaßnahmen des Bundes |
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121 - 122 Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung / Öffentlicher Teilnahmewettbewerb
2 Angaben in der Bekanntmachung
3 Kosten der Vergabeunterlagen
1 |
Öffentliche Bekanntmachung |
1.1 |
Öffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe vor Beschränkten Ausschreibungen sind auf dem Internetportal der Bundesverwaltung http://www.bund.de zu veröffentlichen. Daneben sollen Ausschreibungen und Aufforderungen auch in Tageszeitungen oder Fachzeitschriften veröffentlicht werden, wenn dies zur Erfüllung des Ausschreibungszweckes nötig ist. |
1.2 |
Die Veröffentlichung der Ausschreibungen von NATO-Infrastrukturmaßnahmen richtet sich nach den Richtlinien zur Vergabe von Aufträgen für Bauvorhaben der gemeinsam finanzierten NATO-Infrastruktur 620. |
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Angaben in der Bekanntmachung |
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Die wesentlichen Festlegungen (Termine, Lose, Nebenangebote etc.) müssen schon im Vergabevermerk 111 getroffen worden sein; die Daten sind daraus zu entnehmen. |
3 |
Kosten der Vergabeunterlagen |
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Bei Öffentlicher Ausschreibung ist vom Bieter die Erstattung der Kosten für die Vervielfältigung der Leistungsbeschreibung und der anderen Unterlagen sowie der Kosten der postalischen Versendung zu fordern, wenn die Kosten den Betrag von 5 Euro übersteigen. |
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Die Fachaufsicht führende Ebene legt hierfür Richtsätze fest, die im notwendigen Umfang der Preisentwicklung anzupassen sind. |
4 |
Abgabe der Unterlagen |
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Bei Öffentlicher Ausschreibung sind auf Anforderung die Vergabeunterlagen bis Ende der Angebotsfrist abzugeben. |