Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes |
K 6 Berichterstattung
1 Bericht über den Stand der Bearbeitung der Baumaßnahme (Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten)
2. Planungs- und Kostendaten von Bauwerken einschl. Bilddokumentation
3 Jährliche Verbrauchswerte und Betriebskosten
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Bericht über den Stand der Bearbeitung der Baumaßnahme (Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten)1 |
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1.1 |
Die Fachaufsicht führende Ebene (FfE) berichtet der Obersten Technischen Instanz des Bundes (OTI), dem Maßnahmenträger, dem Bundesrechnungshof und den zuständigen obersten Bundesbehörden2 über den Stand der Baumaßnahmen. Diese Berichte sind in elektronischer Form quartalsweisebezogen zum 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember zu fertigen und jeweils zum 15. des Folgemonats (15.01., 15.04., 15.07. und 15.10.) vorzulegen. Die für den Bericht über den Stand der Baumaßnahme notwendigen Daten sind im Muster 15 dargestellt. |
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1.2 |
Die Meldungen sollen zur Information über den Stand der jeweiligen Baumaßnahme dienen. Daher sollen mit diesen Übersichten keine Anträge oder Berichterstattungen verbunden werden, auf die eine Entscheidung erwartet wird. Derartige Anträge oder Berichte müssen stets gesondert vorgelegt werden. |
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1.3 |
Die Berichterstattung durch die Bauverwaltung beginnt mit der Erteilung des Planungs- und Ausführungsauftrages und endet mit Ablauf des Jahres der Rechnungslegung. Das Muster wird zunächst vom Maßnahmenträger angelegt. Der Maßnahmenträger übermittelt Muster 15 elektronisch an die FfE und OTI. |
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2 |
Planungs- und Kostendaten von Bauwerken einschl. Bilddokumentation |
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2.1 |
Für übergebene Bauwerke ist die Ergebnisfeststellung auf den Erhebungsformularen (PLAKODA-Gebäudedatenblätter) aufzustellen, sofern im Planungsauftrag nicht ausdrücklich darauf verzichtet wurde. Die Gebäudedatenblätter sind über den Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg (Anschrift: Rotebühlplatz 30 in 70173 Stuttgart; oder über Dokumentation-PLAKODA@vbv.bwl.de) zu beziehen. |
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2.2 |
Unmittelbar nach Übergabe eines Gebäudes, wenn zu erwarten ist, dass sich die Kosten nicht wesentlich ändern, sind die Erhebungsformulare (PLAKODA-Gebäudedatenblätter) von der Baudurchführenden Ebene aufzustellen und über die Fachaufsicht führende Ebene VB-BW zuzusenden. Eine spätere erneute Vorlage mit den endgültigen Abrechnungssummen ist grundsätzlich nicht erforderlich. Eine Ausfertigung dieser Erhebungsformulare ist der Rechnungslegung (Abschnitt J Nr. 2.2.2) beizufügen. |
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2.3 |
Diese Erhebungsformulare (PLAKODA-Gebäudedatenblätter) sind zur dokumentarischen Erfassung der baulichen Anlagen einschließlich Bilder und grafischer Daten dem Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg - Informationsstelle Wirtschaftliches Bauen (IWB), Mail: Dokumentation-PLAKODA@vbv.bwl.de - zu übersenden. |
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2.4 |
Die Planungs- und Kostendaten der Baumaßnahmen einschließlich der Dokumentation dürfen ausschließlich der IWB übersandt werden. |
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Auf den Zustimmungsvorbehalt der Bedarfsträger / nutzenden Verwaltung bei schutzbedürftigen baulichen Anlagen der Bundeswehr und der NATO Infrastruktur wird hingewiesen. |
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Jährliche Verbrauchswerte und Betriebskosten |
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Zur Erfassung der jährlichen Verbrauchswerte und Betriebskosten ist das Muster 3 zu verwenden, das von der nutzenden Verwaltung über die Bauverwaltung der Betriebsüberwachungsstelle zu übergeben ist. Der Berichtstermin ist zum 01.05. jeden Jahres. Der Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Mail: Dokumentation-PLAKODA@vbv.bwl.de (siehe 2.1 und 2.3) erhält von den Betriebsüberwachungsstellen einen Abdruck des Musters 3. |
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Die Angaben im Muster 3 sind auf Grundlage der DIN 18 960 von der für die Betriebsführung verantwortlichen Stelle aufzustellen, alle weiteren Angaben werden von der Bauverwaltung gemacht. |
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Die Betriebsüberwachungsstelle fasst die Angaben zusammen, nimmt die Auswertung nach K 15 Nr. 4 vor und unterrichtet die für die Betriebsführung verantwortlichen Stelle bzw. den Maßnahmenträger. Solange ein EDV Programm zur Jahresbetriebskostenauswertung noch nicht eingeführt ist, kann Muster 3 Verwendung finden, wenn folgende Angaben ergänzend erhoben, ausgewertet und berichtet werden |
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Anzahl der Beschäftigten, |
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Anzahl des eingesetzten betriebstechnischen Personals, |
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Gesamterfassung aller Tätigkeiten zur Bedienung, Wartung und Inspektion sowie Aufteilung der Jahreskosten für eigenes und fremdes Personal, |
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Differenzierung der Instandsetzungskosten, bezogen auf den Betreiber, auf die Baukonstruktion, auf die Technischen Anlagen und auf die Außenanlagen. |
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Die Berichterstattung nach K6 Nr.1 unter Verwendung des Musters 15 gilt nur für zivile Baumaßnahmen. |
2 |
Das BMVI hat mit Erlass vom 08.10.2015 - WS 11/5222.8-80 - sämtliche Befugnisse in Bauangelegenheiten der WSV des Bundes als obertse Instanz des Nutzers i.S.d. RBBau auf die Generaldirektin Wasserstraßen und Schifffahrt - GDWS - übertragen. In diesem Zusammenhang ist die GDWS auch ermächtigt, die abschliessenden und vollständigen Bedarfsplanungen der RBBau zu billigen. |