Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes

 

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K 1   Baufachliche Gutachten über das Baugrundstück

 

 

Hinweis:

 

Bei der Auswahl von Grundstücken, die bebaut werden sollen, ist die Bauverwaltung bei Forstliegenschaften auch die zuständige Forstdienststelle  zu beteiligen.

 

1

Die Bauverwaltung hat auf Anforderung über das Grundstück - auch bei unentgeltlicher Überlassung - ein baufachliches Gutachten aufzustellen, das folgende Angaben zu enthalten hat:

1.1

Lage

1.1.1 

Allgemein

 

Landschaftscharakter, Lage im bzw. zum Ort, Himmelsrichtung, Nachbarschaft und Umgebung, etwa störende Anlagen, Ausbau und Belastbarkeit angrenzender Verkehrsflächen, Beeinträchtigung durch unterirdische Hohlräume (Bergbau-Zivilschutz-Stollen o. ä.), öffentliche Verkehrseinrichtungen und -verbindungen usw., derzeitige Nutzung des Grundstückes, klimatische Verhältnisse.

1.1.2  

Insbesondere

 

Tal-, Hang- oder Höhenlage, Höhen innerhalb des Grundstücks, Straßen- bzw. Wege-, evtl. auch Wasserstraßen-, Bahnanschlüsse usw.

1.2

Grundbuchliche Eintragungen

 

Grundstücksgröße, Eigentümer, dingliche Belastungen, Bau- und Nutzungsbeschränkungen.

1.3

Baugrundverhältnisse:

 

-

Schichtenfolge, Beschaffenheit und Tragfähigkeit des Baugrundes,

 

-

Grundwasserverhältnisse mit Angabe der wichtigsten Wasserstände (langfristige Grenz- und Mittelwerte), Grundwasserstockwerke, Hangwasser,

 

-

evtl. baustoffschädigende Bestandteile im Baugrund und Grundwasser,

 

-

Besonderheiten des Baugrundes (z. B. Bergsenkungen, Standsicherheit von Böschungen, vorhandene Bauwerke, kulturhistorische Funde und Leitungen),

 

-

frühere Nutzung des Grundstücks, ggf. Art der verwendeten Stoffe einschließlich Kampfstoffe /-mittel sowie ggf. hierdurch verursachte schädliche Bodenveränderungen / Altlasten / Grundwasserverunreinigungen, die die künftige Nutzung gefährden,

 

-

Bei der Beschreibung und Beurteilung der Baugrundverhältnisse sind, soweit möglich, bereits vorhandene Unterlagen und Erfahrungen auszuwerten, insbesondere:

 

 

-

Karten (z. B. topographische, geologische und hydrogeologische Karten, Baugrundkarten),

 

 

-

Unterlagen der Wasserwirtschaftsverwaltung und geologischer Landesämter,

 

 

-

örtliche Erfahrungen.

 

Sind die vorhandenen Unterlagen nicht ausreichend oder bestehen sonstige Zweifel, so sind Bodenaufschlüsse (Bohrungen, Sondierungen) nach DIN 1054 vorzunehmen. Art und Umfang sind vom Einzelfall abhängig.

1.4

Öffentlich-rechtliche Bestimmungen.

 

Zulässige Bebauung, Bauweise, Bauart, Baubeschränkungen und Ausnahmeregelungen, zu erwartende Auflagen aufgrund bau-, wasser-, gewerberechtlicher Vorschriften usw., Höhe der Erschließungsbeiträge und Kosten von Folgemaßnahmen. Natur-, Landschafts- und Denkmalschutz sind besonders zu beachten

1.5

Erschließung:

 

-

Abwasserbeseitigung mit Angabe der Entfernung zur Anschluss- bzw. Einleitungsstelle und ggf. zu erwartender öffentlich-rechtlicher Auflagen,

 

-

Wasserversorgung (Trink- und Brauchwasser) mit Angabe der Entfernung zur Anschluss- bzw. Entnahmestelle und ggf. zu erwartender öffentlich-rechtlicher Auflagen,

 

-

Versorgung mit Fernwärme, Gas und Strom,

 

-

Anschluss von Fernmelde- und Informationstechnischen Anlagen an das öffentliche oder andere Netze,

 

-

Verkehrsanlagen, ggf. einschließlich der zu erwartenden öffentlich-rechtlichen Auflagen.

1.6

Vorhandene bauliche Anlagen

 

Zustand und Nutzung, Eignung für die vorgesehene Verwendung, voraussichtlicher Kostenaufwand für zu erwartende Instandsetzungsarbeiten, denkmalwerte Aufbauten.

1.7

Gesamtbeurteilung

 

Zusammenfassende baufachliche und wirtschaftliche Beurteilung des Grundstückes für die vorgesehene Bebauung einschließlich späterer Erweiterungsmöglichkeiten, ggf. unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Baugrundverhältnisse auf die Gründung und Erschließung

1.8

Wertermittlung

 

Der Wert des Baugrundstücks ist nach den geltenden Richtlinien für die Ermittlung des Verkehrswertes von Grundstücken - Wertermittlungs-Richtlinien (WertR) - in der jeweils gültigen Fassung zu ermitteln.

2

Dem Gutachten ist ein Plan (Stadtplan, Topographische Karte oder sonstige Karte) beizufügen, aus dem die Grenzen des Baugrundstückes sowie wesentliche Merkmale (insbesondere die Anschlussstellen nach K 1 Nr. 1.5) hervorgehen.

3

Eingliederung der Ausgaben für Untersuchungen und Gutachten

 

Die Ausgaben sind zu bestreiten:

 

-

in Verbindung mit dem Grunderwerb und, wenn keine Baumittel zur Verfügung stehen, aus den Mitteln des gleichen Titels wie der Grunderwerb (vgl. B 1.1.11 - Obergruppe 82),

 

-

in Verbindung mit der Baumaßnahme und, wenn Ausgabemittel zur Verfügung stehen, aus dem Bautitel (vgl. B 1); Darstellung der "Baunebenkosten" in der Kostenermittlung (vgl. auch K 8).