Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes |
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K 1 Baufachliche Gutachten über das Baugrundstück
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Hinweis: |
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Bei der Auswahl von Grundstücken, die bebaut werden sollen, ist die Bauverwaltung bei Forstliegenschaften auch die zuständige Forstdienststelle zu beteiligen.
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1 |
Die Bauverwaltung hat auf Anforderung über das Grundstück - auch bei unentgeltlicher Überlassung - ein baufachliches Gutachten aufzustellen, das folgende Angaben zu enthalten hat: |
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1.1 |
Lage |
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1.1.1 |
Allgemein |
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Landschaftscharakter, Lage im bzw. zum Ort, Himmelsrichtung, Nachbarschaft und Umgebung, etwa störende Anlagen, Ausbau und Belastbarkeit angrenzender Verkehrsflächen, Beeinträchtigung durch unterirdische Hohlräume (Bergbau-Zivilschutz-Stollen o. ä.), öffentliche Verkehrseinrichtungen und -verbindungen usw., derzeitige Nutzung des Grundstückes, klimatische Verhältnisse. |
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1.1.2 |
Insbesondere |
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Tal-, Hang- oder Höhenlage, Höhen innerhalb des Grundstücks, Straßen- bzw. Wege-, evtl. auch Wasserstraßen-, Bahnanschlüsse usw. |
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1.2 |
Grundbuchliche Eintragungen |
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Grundstücksgröße, Eigentümer, dingliche Belastungen, Bau- und Nutzungsbeschränkungen. |
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1.3 |
Baugrundverhältnisse: |
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Schichtenfolge, Beschaffenheit und Tragfähigkeit des Baugrundes, |
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Grundwasserverhältnisse mit Angabe der wichtigsten Wasserstände (langfristige Grenz- und Mittelwerte), Grundwasserstockwerke, Hangwasser, |
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evtl. baustoffschädigende Bestandteile im Baugrund und Grundwasser, |
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Besonderheiten des Baugrundes (z. B. Bergsenkungen, Standsicherheit von Böschungen, vorhandene Bauwerke, kulturhistorische Funde und Leitungen), |
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frühere Nutzung des Grundstücks, ggf. Art der verwendeten Stoffe einschließlich Kampfstoffe /-mittel sowie ggf. hierdurch verursachte schädliche Bodenveränderungen / Altlasten / Grundwasserverunreinigungen, die die künftige Nutzung gefährden, |
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Bei der Beschreibung und Beurteilung der Baugrundverhältnisse sind, soweit möglich, bereits vorhandene Unterlagen und Erfahrungen auszuwerten, insbesondere: |
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Karten (z. B. topographische, geologische und hydrogeologische Karten, Baugrundkarten), |
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Unterlagen der Wasserwirtschaftsverwaltung und geologischer Landesämter, |
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örtliche Erfahrungen. |
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Sind die vorhandenen Unterlagen nicht ausreichend oder bestehen sonstige Zweifel, so sind Bodenaufschlüsse (Bohrungen, Sondierungen) nach DIN 1054 vorzunehmen. Art und Umfang sind vom Einzelfall abhängig. |
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1.4 |
Öffentlich-rechtliche Bestimmungen. |
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Zulässige Bebauung, Bauweise, Bauart, Baubeschränkungen und Ausnahmeregelungen, zu erwartende Auflagen aufgrund bau-, wasser-, gewerberechtlicher Vorschriften usw., Höhe der Erschließungsbeiträge und Kosten von Folgemaßnahmen. Natur-, Landschafts- und Denkmalschutz sind besonders zu beachten |
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1.5 |
Erschließung: |
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Abwasserbeseitigung mit Angabe der Entfernung zur Anschluss- bzw. Einleitungsstelle und ggf. zu erwartender öffentlich-rechtlicher Auflagen, |
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Wasserversorgung (Trink- und Brauchwasser) mit Angabe der Entfernung zur Anschluss- bzw. Entnahmestelle und ggf. zu erwartender öffentlich-rechtlicher Auflagen, |
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Versorgung mit Fernwärme, Gas und Strom, |
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Anschluss von Fernmelde- und Informationstechnischen Anlagen an das öffentliche oder andere Netze, |
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Verkehrsanlagen, ggf. einschließlich der zu erwartenden öffentlich-rechtlichen Auflagen. |
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1.6 |
Vorhandene bauliche Anlagen |
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Zustand und Nutzung, Eignung für die vorgesehene Verwendung, voraussichtlicher Kostenaufwand für zu erwartende Instandsetzungsarbeiten, denkmalwerte Aufbauten. |
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1.7 |
Gesamtbeurteilung |
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Zusammenfassende baufachliche und wirtschaftliche Beurteilung des Grundstückes für die vorgesehene Bebauung einschließlich späterer Erweiterungsmöglichkeiten, ggf. unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Baugrundverhältnisse auf die Gründung und Erschließung |
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1.8 |
Wertermittlung |
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Der Wert des Baugrundstücks ist nach den geltenden Richtlinien für die Ermittlung des Verkehrswertes von Grundstücken - Wertermittlungs-Richtlinien (WertR) - in der jeweils gültigen Fassung zu ermitteln. |
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2 |
Dem Gutachten ist ein Plan (Stadtplan, Topographische Karte oder sonstige Karte) beizufügen, aus dem die Grenzen des Baugrundstückes sowie wesentliche Merkmale (insbesondere die Anschlussstellen nach K 1 Nr. 1.5) hervorgehen. |
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3 |
Eingliederung der Ausgaben für Untersuchungen und Gutachten |
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Die Ausgaben sind zu bestreiten: |
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in Verbindung mit dem Grunderwerb und, wenn keine Baumittel zur Verfügung stehen, aus den Mitteln des gleichen Titels wie der Grunderwerb (vgl. B 1.1.11 - Obergruppe 82), |
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in Verbindung mit der Baumaßnahme und, wenn Ausgabemittel zur Verfügung stehen, aus dem Bautitel (vgl. B 1); Darstellung der "Baunebenkosten" in der Kostenermittlung (vgl. auch K 8). |