RiABG (NL) |
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Abschnitt C: Von den niederländischen Streitkräften zu tragende Kosten
Zu Artikel 16 [Aufwendungen zu Lasten der
Streitkräfte]
Zu Artikel 17 [Besondere Kostenübernahme]
Zu Artikel 18 [Ausgeschlossene
Kostenübernahme]
Zu Artikel 19 [Baustellenbüro,
Baustellenüberwachung]