RiABG (NL)

 

Aktuelle Seite drucken

Abschnitt C: Von den niederländischen Streitkräften zu tragende Kosten

 

Zu Artikel 16 [Aufwendungen zu Lasten der Streitkräfte]
Zu Artikel 17 [Besondere Kostenübernahme]
Zu Artikel 18 [Ausgeschlossene Kostenübernahme]
Zu Artikel 19 [Baustellenbüro, Baustellenüberwachung]