RiABG (NL)

 

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Zu Artikel 19 [Baustellenbüro, Baustellenüberwachung]

 

Das Bauamt bestätigt die Übernahme und den Zustand der nach Artikel 19 ABG 1975 von den niederländischen Streitkräften zur Verfügung gestellten Büroräume. Bei Rückgabe der Büroräume an die niederländischen Streitkräfte ist der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen.