Verwaltungsabkommen - HQ-ABG -

RiHQ-ABG: Zu Artikel 1

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Artikel 1 [Programme]

 

1.

Die Programme für die zur Deckung des Bedarfs der Hauptquartiere erforderlichen Baumaßnahmen werden zwischen dem Obersten Hauptquartier der Alliierten Mächte, Europa (SHAPE), vertreten durch das betreffende Hauptquartier (vgl. Anlage 1) und dem Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau sowie dem Bundesminister  der Verteidigung jährlich vereinbart.

2.

Für Bauvorhaben bis zu 75.000,-- EUR genügt die Benachrichtigung der nach Art. 4 zuständigen deutschen Behörden durch Angabe von Globalsummen, getrennt nach Standorten.