Verwaltungsabkommen - HQ-ABG -

RiHQ-ABG: Zu Artikel 4

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Artikel 4 [Zuständigkeiten]

 

Die sachliche Zuständigkeit der deutschen Behörden und der Behörden bzw. Dienststellen der Hauptquartiere - sowie die daraus folgende Zuständigkeit für den Dienstverkehr untereinander im Rahmen des Kapitels II - ergibt sich aus der Anlage Nr. 1 zu diesem Abkommen.