RiHQ-ABG |
Zu Artikel 13 [Haushaltsmittel, Mittelbedarf]
"Verfügbare Haushaltsmittel" im Sinne des Artikels 13 Abs. 1 bezeichnet den finanziellen Rahmen für die bis einschließlich Artikel 8 Abs. 1 Buchst. e zu erbringenden Leistungen. |