RiHQ-ABG

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Zu Artikel 3 [Begriffe]

 

Die HQ-ABG regeln die Durchführung der in Artikel 3 definierten Baumaßnahmen der Hauptquartiere, die mit Mitteln des internationalen militärischen Haushalts (MBC) finanziert werden.

Für andere, z. B. aus Mitteln des Bundes finanzierte Baumaßnahmen können die HQ-ABG angewendet werden, wenn dies zuvor zwischen den Hauptquartieren und dem Bund vereinbart wird.