Verwaltungsabkommen - HQ-ABG -

RiHQ-ABG: Zu Artikel 3

Aktuelle Seite drucken

Artikel 3 [Begriffe]

 

1.

Baumaßnahmen sind Neu-, Um und Erweiterungsbauten, Außenanlagen sowie die zur Sicherstellung der Leistungen der öffentlichen Versorgung (z. B. Gas, Wasser, Elektrizität, Abwasserbeseitigung, Straßen) erforderlichen Arbeiten, ferner sämtliche Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten.

2.

Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten (Bauunterhaltung) sind Reparaturen bzw. Erneuerungsarbeiten an vorhandenen baulichen Anlagen und Einrichtungen und dienen dazu, diese in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten.