Verwaltungsabkommen - HQ-ABG - |
Artikel 11 [Anforderungsschreiben für die Ausführung]
1. |
Das Hauptquartier übermittelt den deutschen Behörden: |
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a) |
ein Anforderungsschreiben (Formblatt WS 1) für die Ausführung der in Art. 8 Abs. 1a bis c bezeichneten Aufgaben, |
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b) |
seine Zustimmung zur Kostenvoranmeldung - Bau (Formblatt WS 2), |
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c) |
ein Auftragsdokument (Mittelbereitstellung) (Formblatt WS 3) für die Ausführung der in Art. 8 Abs. 1d und e bezeichneten Aufgaben, |
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d) |
das ihm zuvor von den deutschen Behörden mit einem Formblatt WS 4 nach Ausfüllung und Unterzeichnung für die Ausführung der in Art. 8 Abs. 1f bis h bezeichneten Aufgaben. |
2. |
Soll eine Baumaßnahme vorzeitig eingestellt werden, so benachrichtigt das Hauptquartier die für die Entgegennahme des Anforderungsschreibens zuständige deutsche Behörde unverzüglich schriftlich. |
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