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RiHQ-ABG: Zu Artikel 11

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Artikel 11 [Anforderungsschreiben für die Ausführung]

 

1.

Das Hauptquartier übermittelt den deutschen Behörden:

 

a)

ein Anforderungsschreiben (Formblatt WS 1) für die Ausführung der in Art. 8 Abs. 1a bis c bezeichneten Aufgaben,

 

b)

seine Zustimmung zur Kostenvoranmeldung - Bau (Formblatt WS 2),

 

c)

ein Auftragsdokument (Mittelbereitstellung) (Formblatt WS 3) für die Ausführung der in Art. 8 Abs. 1d und e bezeichneten Aufgaben,

 

d)

das ihm zuvor von den deutschen Behörden mit einem Formblatt WS 4 nach Ausfüllung und Unterzeichnung für die Ausführung der in Art. 8 Abs. 1f bis h bezeichneten Aufgaben.

2.

Soll eine Baumaßnahme vorzeitig eingestellt werden, so benachrichtigt das Hauptquartier die für die Entgegennahme des Anforderungsschreibens zuständige deutsche Behörde unverzüglich schriftlich.