RiHQ-ABG |
Zu Artikel 11 [Anforderungsschreiben für die Ausführung]
1. |
Einzelheiten zu Artikel 11 Abs. 1 sind durch die diesen Ausführungsrichtlinien beigefügten Formblattmuster (Anlage 1) und Ablaufschemen (Anlage 2) geregelt. |
2. |
Die in jedem Fall als technische Aufsichtsbehörde in der Mittelinstanz zu beteiligende Oberfinanzdirektion (Landesvermögens- und Bauabteilung) unterrichtet von dem Vorhaben des Hauptquartiers die zuständige Bundesvermögensabteilung durch Abdruck des Formblattes WS 1. |