Verwaltungsabkommen - HQ-ABG -

RiHQ-ABG: Zu Artikel 9

Aktuelle Seite drucken

Artikel 9 [Besondere Vertragsarten]

 

Zwischen dem Hauptquartier und den deutschen Behörden können Vereinbarungen über den Abschluss, den Anwendungsbereich und die Durchführung von Zeitverträgen, insbesondere für Bauunterhaltung (Art. 3 Abs. 2) getroffen werden.