Baumaßnahmen für die Gaststreitkräfte in der
Bundesrepublik Deutschland
|
|
Weitere Übereinkünfte und Verwaltungsabkommen
I. Durchführungsabkommen
II. Abgeltung von Schäden und Beilegung von
Streitigkeiten
IIa.
Abgeltung von Schäden
IIb.
Beilegung von Streitigkeiten
III. Benutzung von Liegenschaften
I. Durchführungsabkommen
II. Abgeltung von Schäden und Beilegung von Streitigkeiten
IIa. Abgeltung von Schäden
IIb. Beilegung von Streitigkeiten
IIa. Abgeltung von Schäden
IIb. Beilegung von Streitigkeiten
III. Benutzung von Liegenschaften:
1.
|
Verwaltungsvereinbarung
zwischen dem Bundesminister der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland
und dem Minister für Landesverteidigung des Königreichs
Belgien über die Benutzung des
Truppenübungsplatzes Vogelsang sowie von
Standortübungsplätzen, Standortschießanlagen Standortsprenganlagen
und Pionierübungsanlagen, die den belgischen
Streitkräften gemäß dem Zusatzabkommen
zum NATO-Truppenstatut zur ausschließlichen Benutzung
überlassen sind
Querverweis:
Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut (Artikel
53 Absatz 2ter)
|
2.
|
Verwaltungsvereinbarung
zwischen dem Bundesminister der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland
und dem Oberbefehlshaber der in Deutschland stationierten
französischen Streitkräfte über
die Benutzung von Standortübungsplätzen und
Standortschießanlagen, die den französischen Streitkräften
gemäß dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut zur
ausschließlichen Benutzung
überlassen sind
Querverweis:
Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut (Artikel
53 Absatz 2ter)
|
3.
|
Verwaltungsvereinbarung
zwischen dem Bundesminister der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland
und dem Verteidigungsminister des Königreichs der Niederlande
über die Benutzung von
Standortübungsplätzen und Standortschießanlagen, die
den niederländischen Streitkräften gemäß dem
Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut zur ausschließlichen
Benutzung überlassen
sind
Querverweis:
Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut (Artikel
53 Absatz 2ter)
|
4.
|
Verwaltungsvereinbarung
zwischen dem Bundesminister der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland
und dem Oberbefehlshaber der britschen Rheinarmee über die
Benutzung von Truppenübungsplätzen,
die den britischen Streitkräften gemäß dem
Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut
zur ausschließlichen Benutzung überlassen sind
Querverweis:
Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut (Artikel
53 Absatz 2ter)
|
5.
|
Verwaltungsvereinbarung
zwischen dem Bundesminister der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland
und dem Dienstältesten Offizier der Royal Air Force in Germany
über die Benutzung des
Luft-/Boden-Schießplatzes Nordhorn, der den britischen
Streitkräften gemäß dem Zusatzabkommen
zum NATO-Truppenstatut zur ausschließlichen Benutzung
überlassen ist
Querverweis:
Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut (Artikel
53 Absatz 2ter)
|
6.
|
Verwaltungsvereinbarung
zwischen dem Bundesminister der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland
und dem Oberbefehlshaber der britschen Rheinarmee über die
Benutzung von Standortübungsplätzen
und Standortschießanlagen, die der britschen Rheinarmee
gemäß dem Zusatzabkommen
zum NATO-Truppenstatut zur ausschließlichen Benutzung
überlassen sind
Querverweis: Zusatzabkommen zum
NATO-Truppenstatut (Artikel
53 Absatz 2ter)
|
7.
|
Verwaltungsvereinbarung
zwischen dem Bundesminister der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland
und dem Oberbefehlshaber des US-Heeres in Europa und der 7. Armee
über die Benutzung
von Truppenübungsplätzen, die den US-Streitkräften
gemäß dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut
zur ausschließlichen Benutzung überlassen sind
Querverweis:
Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut (Artikel
53 Absatz 2ter)
|
8.
|
Verwaltungsvereinbarung
zwischen dem Bundesminister der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland
und dem Oberbefehlshaber der US-Luftstreitkräfte in Europa
über die Benutzung des Luft-/Boden-Schießplatzes
Siegenburg, der den US-Streitkräften gemäß dem
Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut
zur ausschließlichen Benutzung überlassen ist
Querverweis:
Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut (Artikel
53 Absatz 2ter)
|
9.
|
Verwaltungsvereinbarung
zwischen dem Bundesminister der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland
und dem Oberbefehlshaber des US-Heeres in Europa und der 7. Armee
über die Benutzung
von Standortübungsplätzen und Standortschießanlagen,
die den US-Streitkräften gemäß dem
Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut zur ausschließlichen
Benutzung überlassen sind
Querverweis:
Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut (Artikel
53 Absatz 2ter)
|