Gesetz zum NATO-Truppenstatut und zu den Zusatzvereinbarungen

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Kapitel 5a: Ausführungsbestimmungen und Übergangsregelungen zu Art. 49, 53 und 53A des Zusatzabkommens                                                                

 

Art. 21a [Vorhaben der Entsendestaaten]
Art. 21b [Bestehende Anlagen; Übergangsregelung]
Art. 21c [Prozessstandschaft]