Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge

 

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Unterabschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen

 

§ 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
§ 2 Vergabe von Bauaufträgen
§ 3 Schätzung des Auftragswerts
§ 4 Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe; zentrale Beschaffung
§ 5 Wahrung der Vertraulichkeit
§ 6 Vermeidung von Interessenkonflikten
§ 7 Mitwirkung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
§ 8 Dokumentation und Vergabevermerk