Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A) – Erläuterungen

 

Aktuelle Seite drucken

Allgemeines

 

Der Abschnitt 2 enthält ganz oder teilweise Bestimmungen aus Paragraphen, die auch im Abschnitt 1 gelten. Sind für diese Bestimmungen im Abschnitt 1 Erläuterungen vorhanden, gelten diese auch für den Abschnitt 2 (z. B. § 7 EG Absatz 1 und § 6 Absatz 3, § 19 EG und § 16).