Vergabe- und Vertragshandbuch für die Hochbaumaßnahmen des Bundes

 

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654   Rahmenvereinbarung - Besondere Vertragsbedingungen

 

 

1   

Allgemein

 

die Richtlinien zu 214 gelten analog, abweichend gilt:

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Nr. 1.1 Vertragslaufzeit

 

Die vorgesehene Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist in der Bekanntmachung und in den Besonderen Vertragsbedingungen anzugeben.

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Nr. 1.2 zur Erteilung von Einzelaufträgen berechtigte Stellen

 

Wurde die Rahmenvereinbarung im Namen mehrerer Auftraggeber geschlossen, sind die zum Abruf berechtigten Stellen der in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (651) benannten Auftraggeber hier mit Name und Anschrift genau aufzuführen, ggf. ist eine gesonderte Anlage zu erstellen. Den Auftraggebern ist nach Auftragserteilung die vollständige Rahmenvereinbarung in Kopie zur Verfügung zu stellen.