Vergabe- und Vertragshandbuch für die Hochbaumaßnahmen des Bundes

 

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651   Rahmenvereinbarung EU - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

 

 

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Allgemein

 

die Richtlinien zu 211 und zu 211EU gelten analog, abweichend gilt:

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Auftragnehmer der Rahmenvereinbarung

 

Rahmenvereinbarungen sind nur mit einem Auftragnehmer abzuschließen.

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Nr. 1 Auftraggeber

 

Wenn die Rahmenvereinbarung im Namen mehrerer Auftraggeber (z. B. Bundesrepublik Deutschland, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Forschungsanstalten) geschlossen werden soll, sind hier alle Auftraggeber (juristische Person und letztvertretende Stelle) aufzuführen. Ein Verzeichnis mit den Kontaktdaten und vollständigen Vertretungsformeln ist als Anlage beizufügen und unter A) aufzuführen.

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Nr. 3 Auftragsvolumen

 

Das Auftragsvolumen ist entweder für die gesamte Vertragslaufzeit oder für ein Jahr so genau wie möglich anzugeben. Wenn die Rahmenvereinbarung im Namen mehrerer Auftraggeber geschlossen werden soll, ist das von den weiteren Auftraggebern geschätzte Auftragsvolumen abzufragen und in die Berechnung einzubeziehen. Auftraggeber, die keine derartigen Angaben zur Verfügung stellen, sind weder als Vertragspartner der Rahmenvereinbarung zuzulassen, noch ist Ihnen die Erteilung von Einzelaufträgen aus der Rahmenvereinbarung zu gestatten.