Vergabe- und Vertragshandbuch für die Hochbaumaßnahmen des Bundes

 

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617   Rahmenverträge für Zeitvertragsarbeiten - Einzelauftrag

 

 

1 Einzelaufträge

2 Nachtragsvereinbarungen

 

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Einzelaufträge

 

Im Einzelauftrag sind Art und Umfang der jeweils auszuführenden Leistungen und die Ausführungsfristen festzulegen. Für die erforderlichen Teilleistungen sind die Texte und die Einheitspreise aus dem Leistungsverzeichnis des Rahmenvertrages zu übernehmen. Die auszuführenden Mengen sind anzugeben.

 

Die Auftragssumme für einen Einzelauftrag (Formblatt Einzelauftrag 617) darf bei

 

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Rahmenverträgen, die im Angebotsverfahren nach § 4 Abs. 3 VOB/A zustande gekommen sind, 30.000 Euro,

 

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Rahmenverträgen, die im Auf- und Abgebotsverfahren nach § 4 Abs. 4 VOB/A zustande gekommen sind, 20.000 Euro

 

nicht überschreiten.

 

Bauunterhaltungsmaßnahmen dürfen nicht in der Absicht geteilt werden, sie der Anwendung dieser Bestimmung zu entziehen.

 

Leistungen, die im Rahmenvertrag enthalten sind, dürfen grundsätzlich keinem anderen Unternehmen in Auftrag gegeben werden als dem, mit dem der Rahmenzeitvertrag abgeschlossen wurde.

 

Die Leistungsbeschreibung im Einzelauftrag kann sowohl im Kurztext als auch im Langtext ausgedruckt werden. Die Einzelaufträge werden von der Vergabestelle (Baudurchführende Ebene oder hausverwaltende Dienststelle) erteilt, der die Mittel zur Bewirtschaftung zugewiesen sind. Sofern die hausverwaltende Dienststelle Mittel bewirtschaftet, erhält sie von der Baudurchführenden Ebene zwei Abschriften der Rahmenverträge.

 

Stundenlohnarbeiten sind auf das unbedingt notwendige, unvermeidbare Maß zu beschränken.

 

Im Rahmenvertrag nicht vorgesehene Leistungen, die erst bei Erteilung des Einzelauftrags erkennbar werden, sind als zusätzliche Leistungen im Einzelauftrag zu vereinbaren. Die Auftragssumme darf auch in diesen Fällen die o. g. Wertgrenzen nicht überschreiten.

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Nachtragsvereinbarungen

 

Erst bei Ausführung erkennbare und nicht im Einzelauftrag enthaltene Leistungen sind in einem Nachtrag zu vereinbaren. Dazu ist das Formblatt Nachtragsvereinbarung 523 zu verwenden.