Vergabe- und Vertragshandbuch für die Hochbaumaßnahmen des Bundes

 

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614   Rahmenverträge für Zeitvertragsarbeiten - Besondere Vertragsbedingungen

 

 

1 Nr. 1.1 Zeitraum

2 Nr. 1.2 Gaststreitkräfte

3 Nr. 1.3 Kleinstaufträge

 

1    

Nr. 1.1 Zeitraum

 

Rahmenverträge für Zeitvertragsarbeiten sind für jeweils 12 Monate abzuschließen. Die Fachaufsicht führende Ebene kann abweichende Regelungen zulassen.

 

Der Zeitraum, für den der Rahmenzeitvertrag geschlossen wird, ist in Nr. 1.1 anzugeben.

2

Nr. 1.2 Gaststreitkräfte

 

Beim Abschluss von Rahmenverträgen für Zeitvertragsarbeiten für die von ausländischen Gaststreitkräften genutzten Liegenschaften sind deren Dienststellen auch aufzuführen, wenn ihnen keine Mittel zur Bewirtschaftung zugewiesen sind. Dies ist erforderlich, weil die Streitkräfte berechtigt sind, außerhalb der Dienststunden der Baudurchführenden Ebene in einem Notfall oder aus sonstigen Gründen notwendig gewordene Leistungen unmittelbar abzurufen. In einem solchen Fall erteilt die Baudurchführende Ebene den Einzelauftrag nachträglich schriftlich (siehe Richtlinien zur Ausführung der Verwaltungsabkommen über die Durchführung der Baumaßnahmen für und durch die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Streitkräfte - RiABG - Art. 8 Nr. 5).

3

Nr. 1.3 Kleinstaufträge

 

Für Kleinstaufträge, deren Ausführung so kurzfristig verlangt wird, dass der Auftragnehmer die Leistungen nicht mit anderen Arbeiten zusammen ausführen kann, werden Zuschläge zur Vergütung für erhöhten Aufwand (z. B. Zeit, Fahrtkosten) gewährt.

 

Die Wertgrenze und der Zuschlag für Kleinstaufträge sind einheitlich für den gesamten Rahmenzeitvertrag festzulegen und in den Nr. 1.3 anzugeben.

 

Die Kleinstauftragswertgrenze liegt zwischen 75 und 200 Euro und der jeweils entsprechende der Kleinstauftragszuschlag zwischen 15 und 50 Euro.

 

Innerhalb dieser Grenzen sind die Zuschläge nach Erfahrungswerten und örtlichen Verhältnissen zu bemessen.