Vergabe- und Vertragshandbuch für die Hochbaumaßnahmen des
Bundes
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614 Rahmenverträge für Zeitvertragsarbeiten -
Besondere Vertragsbedingungen
1 Nr. 1.1 Zeitraum
2 Nr. 1.2 Gaststreitkräfte
3 Nr. 1.3 Kleinstaufträge
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1
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Nr. 1.1 Zeitraum
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Rahmenverträge für Zeitvertragsarbeiten sind für
jeweils 12 Monate abzuschließen. Die Fachaufsicht
führende Ebene kann abweichende Regelungen zulassen.
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Der Zeitraum, für den der Rahmenzeitvertrag geschlossen wird,
ist in Nr. 1.1 anzugeben.
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Nr. 1.2 Gaststreitkräfte
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Beim Abschluss von Rahmenverträgen für Zeitvertragsarbeiten
für die von ausländischen Gaststreitkräften
genutzten Liegenschaften sind deren Dienststellen auch
aufzuführen, wenn ihnen keine Mittel zur Bewirtschaftung
zugewiesen sind. Dies ist erforderlich, weil die Streitkräfte
berechtigt sind, außerhalb der Dienststunden der
Baudurchführenden Ebene in einem Notfall oder aus sonstigen
Gründen notwendig gewordene Leistungen unmittelbar abzurufen.
In einem solchen Fall erteilt die Baudurchführende Ebene den
Einzelauftrag nachträglich schriftlich (siehe Richtlinien zur
Ausführung der Verwaltungsabkommen über die
Durchführung der Baumaßnahmen für und durch die in
der Bundesrepublik Deutschland stationierten Streitkräfte -
RiABG - Art. 8 Nr. 5).
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Nr. 1.3 Kleinstaufträge
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Für Kleinstaufträge, deren Ausführung so kurzfristig
verlangt wird, dass der Auftragnehmer die Leistungen nicht mit
anderen Arbeiten zusammen ausführen kann, werden
Zuschläge zur Vergütung für erhöhten Aufwand
(z. B. Zeit, Fahrtkosten) gewährt.
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Die Wertgrenze und der Zuschlag für Kleinstaufträge sind
einheitlich für den gesamten Rahmenzeitvertrag festzulegen und
in den Nr. 1.3 anzugeben.
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Die Kleinstauftragswertgrenze liegt zwischen 75 und 200 Euro und der
jeweils entsprechende der Kleinstauftragszuschlag zwischen 15 und
50 Euro.
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Innerhalb dieser Grenzen sind die Zuschläge nach
Erfahrungswerten und örtlichen Verhältnissen zu bemessen.
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