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            Vergabe- und Vertragshandbuch für die Hochbaumaßnahmen des
            Bundes
           
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      614   Rahmenverträge für Zeitvertragsarbeiten -
      Besondere Vertragsbedingungen
    
    
    
      
    
    
       
    
    
      1 Nr. 1.1 Zeitraum
    
    
      2 Nr. 1.2 Gaststreitkräfte
    
    
      3 Nr. 1.3 Kleinstaufträge
    
    
    
      
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            Nr. 1.1 Zeitraum
           
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            Rahmenverträge für Zeitvertragsarbeiten sind für
            jeweils 12 Monate abzuschließen. Die Fachaufsicht
            führende Ebene kann abweichende Regelungen zulassen.
           
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            Der Zeitraum, für den der Rahmenzeitvertrag geschlossen wird,
            ist in Nr. 1.1 anzugeben.
           
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            Nr. 1.2 Gaststreitkräfte
           
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            Beim Abschluss von Rahmenverträgen für Zeitvertragsarbeiten
            für die von ausländischen Gaststreitkräften
            genutzten Liegenschaften sind deren Dienststellen auch
            aufzuführen, wenn ihnen keine Mittel zur Bewirtschaftung
            zugewiesen sind. Dies ist erforderlich, weil die Streitkräfte
            berechtigt sind, außerhalb der Dienststunden der
            Baudurchführenden Ebene in einem Notfall oder aus sonstigen
            Gründen notwendig gewordene Leistungen unmittelbar abzurufen.
            In einem solchen Fall erteilt die Baudurchführende Ebene den
            Einzelauftrag nachträglich schriftlich (siehe Richtlinien zur
            Ausführung der Verwaltungsabkommen über die
            Durchführung der Baumaßnahmen für und durch die in
            der Bundesrepublik Deutschland stationierten Streitkräfte -
            RiABG - Art. 8 Nr. 5).
           
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            Nr. 1.3 Kleinstaufträge
           
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            Für Kleinstaufträge, deren Ausführung so kurzfristig
            verlangt wird, dass der Auftragnehmer die Leistungen nicht mit
            anderen Arbeiten zusammen ausführen kann, werden
            Zuschläge zur Vergütung für erhöhten Aufwand
            (z. B. Zeit, Fahrtkosten) gewährt.
           
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            Die Wertgrenze und der Zuschlag für Kleinstaufträge sind
            einheitlich für den gesamten Rahmenzeitvertrag festzulegen und
            in den Nr. 1.3 anzugeben.
           
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            Die Kleinstauftragswertgrenze liegt zwischen 75 und 200 Euro und der
            jeweils entsprechende der Kleinstauftragszuschlag zwischen 15 und
            50 Euro.
           
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            Innerhalb dieser Grenzen sind die Zuschläge nach
            Erfahrungswerten und örtlichen Verhältnissen zu bemessen.
           
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