Honorarordnung für Architekten und Ingenieure |
4.7 Leistungen im Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan
Leistungsphase 1: Zusammenstellen der Ausgangsbedingungen |
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a) |
Abgrenzen des Planungsbereichs |
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b) |
Zusammenstellen der planungsrelevanten*) Unterlagen, insbesondere |
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ökologische und wissenschaftliche Bedeutung des Planungsbereichs |
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Schutzzweck |
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Schutzverordnungen |
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Eigentümer |
Leistungsphase 2: Ermitteln der Planungsgrundlagen |
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a) |
Erfassen und Beschreiben der natürlichen Grundlagen |
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b) |
Ermitteln von Beeinträchtigungen des Planungsbereichs |
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Leistungsphase 3: Konzept der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen |
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a) |
Erfassen und Darstellen von |
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Flächen, auf denen eine Nutzung weiter betrieben werden soll |
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Flächen, auf denen regelmäßig Pflegemaßnahmen durchzuführen sind |
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Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Standortverhältnisse |
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Maßnahmen zur Änderung der Biotopstruktur |
b) |
Vorschläge für |
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gezielte Maßnahmen zur Förderung bestimmter Tier- und Pflanzenarten |
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Maßnahmen zur Lenkung des Besucherverkehrs |
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Maßnahmen zur Änderung der rechtlichen Vorschriften |
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die Durchführung der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen |
c) |
Hinweise für weitere wissenschaftliche Untersuchungen |
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d) |
Kostenschätzung der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen |
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e) |
Abstimmen der Konzepte mit dem Auftraggeber |
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Leistungsphase 4: Endgültige Planfassung |
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Darstellen des Pflege- und Entwicklungsplans in der vorgeschriebenen Fassung in Text und Karte |
*) |
Wortstreichung aufgrund redaktioneller Anmerkung des BMVBS (Anlage zum Erlass vom 18.08.2009 - B 10 - 8111.4/2) |