Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Leistungen je Leistungsphase
Besondere Leistungen

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§ 27 Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan

 

Die Leistungen bei Pflege- und Entwicklungsplänen sind in vier Leistungsphasen zusammengefasst und werden wie folgt in Prozentsätzen der Honorare des § 31 bewertet:

1. 

für die Leistungsphase 1 (Zusammenstellen der Ausgangsbedingungen) mit 1 bis 5 Prozent,

2. 

für die Leistungsphase 2 (Ermitteln der Planungsgrundlagen) mit 20 bis 50 Prozent,

3. 

für die Leistungsphase 3 (Konzept der Pflege und Entwicklungsmaßnahmen) mit 20 bis 40 Prozent und

4. 

für die Leistungsphase 4 (Endgültige Planfassung) mit 5 Prozent. 

Die einzelnen Leistungen jeder Leistungsphase sind in Anlage 10 geregelt.