Honorarordnung für Architekten und Ingenieure |
§ 27 Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan
Die Leistungen bei Pflege- und Entwicklungsplänen sind in vier Leistungsphasen zusammengefasst und werden wie folgt in Prozentsätzen der Honorare des § 31 bewertet: |
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1. |
für die Leistungsphase 1 (Zusammenstellen der Ausgangsbedingungen) mit 1 bis 5 Prozent, |
2. |
für die Leistungsphase 2 (Ermitteln der Planungsgrundlagen) mit 20 bis 50 Prozent, |
3. |
für die Leistungsphase 3 (Konzept der Pflege und Entwicklungsmaßnahmen) mit 20 bis 40 Prozent und |
4. |
für die Leistungsphase 4 (Endgültige Planfassung) mit 5 Prozent. |
Die einzelnen Leistungen jeder Leistungsphase sind in Anlage 10 geregelt. |