Honorarordnung für Architekten und Ingenieure |
4.6 Leistungen im Leistungsbild Landschaftspflegerischer Begleitplan
Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs |
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a) |
Abgrenzen des Planungsbereichs |
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b) |
Zusammenstellen der verfügbaren planungsrelevanten Unterlagen, insbesondere |
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örtliche und überörtliche Planungen und Untersuchungen |
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thematische Karten, Luftbilder und sonstige Daten |
c) |
Ermitteln des Leistungsumfangs und ergänzender Fachleistungen |
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d) |
Aufstellen eines verbindlichen Arbeitspapiers |
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e) |
Ortsbesichtigungen |
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Leistungsphase 2: Ermitteln und Bewerten der Planungsgrundlagen |
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a) |
Bestandsaufnahme |
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Erfassen auf Grund vorhandener Unterlagen und örtlicher Erhebungen |
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des Naturhaushalts in seinen Wirkungszusammenhängen, insbesondere durch Landschaftsfaktoren wie Relief, Geländegestalt, Gestein, Boden, oberirdische Gewässer, Grundwasser, Geländeklima sowie Tiere und Pflanzen und deren Lebensräume |
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der Schutzgebiete, geschützten Landschaftsbestandteile und schützenswerten Lebensräume |
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der vorhandenen Nutzungen und Vorhaben |
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des Landschaftsbildes und der -struktur |
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der kulturgeschichtlich bedeutsamen Objekte |
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Erfassen der Eigentumsverhältnisse auf Grund vorhandener Unterlagen |
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b) |
Bestandsbewertung |
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Bewerten der Leistungsfähigkeit und Empfindlichkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes nach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege |
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Bewerten der vorhandenen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft (Vorbelastung) |
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c) |
Zusammenfassende Darstellung der Bestandsaufnahme und der -bewertung in Text und Karte |
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Leistungsphase 3: Ermitteln und Bewerten des Eingriffs |
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a) |
Konfliktanalyse |
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Ermitteln und Bewerten der durch das Vorhaben zu erwartenden Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes nach Art, Umfang, Ort und zeitlichem Ablauf |
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b) |
Konfliktminderung |
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Erarbeiten von Lösungen zur Vermeidung oder Verminderung von Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes in Abstimmung mit den an der Planung fachlich Beteiligten |
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c) |
Ermitteln der unvermeidbaren Beeinträchtigungen |
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d) |
Überprüfen der Abgrenzung des Untersuchungsbereichs |
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e) |
Abstimmen mit dem Auftraggeber |
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f ) |
Zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse von Konfliktanalyse und Konfliktminderung sowie der unvermeidbaren Beeinträchtigungen in Text und Karte |
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Leistungsphase 4: Vorläufige Planfassung |
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Erarbeiten der grundsätzlichen Lösung der wesentlichen Teile der Aufgabe in Text und Karte mit Alternativen |
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a) |
Darstellen und Begründen von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach Art, Umfang, Lage und zeitlicher Abfolge einschließlich Biotopentwicklungs- und Pflegemaßnahmen, insbesondere Ausgleichs-, Ersatz-, Gestaltungs- und Schutzmaßnahmen sowie Maßnahmen nach § 3 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes |
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b) |
Vergleichendes Gegenüberstellen von Beeinträchtigungen und Ausgleich einschließlich Darstellen verbleibender, nicht ausgleichbarer Beeinträchtigungen |
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c) |
Kostenschätzung |
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Abstimmen der vorläufigen Planfassung mit dem Auftraggeber und der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde |
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Leistungsphase 5: Endgültige Planfassung |
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Darstellen des landschaftspflegerischen Begleitplans in der vorgeschriebenen Fassung in Text und Karte |