Honorarordnung für Architekten und Ingenieure |
4.4 Leistungen im Leistungsbild Grünordnungsplan
Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs |
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a) |
Zusammenstellen einer Übersicht der vorgegebenen bestehenden und laufenden örtlichen und überörtlichen Planungen und Untersuchungen |
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b) |
Abgrenzung des Planungsgebiets |
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c) |
Zusammenstellen der verfügbaren Kartenunterlagen und Daten nach Umfang und Qualität |
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d) |
Werten des vorhandenen Grundlagenmaterials |
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e) |
Ermitteln des Leistungsumfangs und der Schwierigkeitsmerkmale |
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f ) |
Festlegen ergänzender Fachleistungen, soweit notwendig |
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g) |
Ortsbesichtigungen |
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Leistungsphase 2: Ermitteln der Planungsgrundlagen |
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a) |
Bestandsaufnahme einschließlich voraussichtlicher Änderungen |
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Erfassen auf Grund vorhandener Unterlagen eines Landschaftsplans und örtlicher Erhebungen, insbesondere |
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des Naturhaushalts als Wirkungsgefüge der Naturfaktoren |
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der Vorgaben des Artenschutzes, des Bodenschutzes und des Orts- oder Landschaftsbildes |
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der Schutzgebiete und geschützten Landschaftsbestandteile einschließlich der unter Denkmalschutz stehenden Objekte |
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der Flächennutzung unter besonderer Berücksichtigung der Flächenversiegelung, Größe, Nutzungsarten oder Ausstattung, Verteilung, Vernetzung von Frei- und Grünflächen sowie der Erschließungsflächen Freizeit- und Erholungsanlagen |
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des Bedarfs an Erholungs- und Freizeiteinrichtungen sowie an sonstigen Grünflächen |
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der voraussichtlichen Änderungen auf Grund städtebaulicher Planungen, Fachplanungen und anderer Eingriffe in Natur und Landschaft |
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der Immissionen, Boden- und Gewässerbelastungen |
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der Eigentümer |
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Erfassen von vorliegenden Äußerungen der Einwohner |
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b) |
Bewerten der Landschaft nach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege einschließlich der Erholungsvorsorge |
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Bewerten des Landschaftsbildes sowie der Leistungsfähigkeit, des Zustands, der Faktoren und Funktionen des Naturhaushalts, insbesondere hinsichtlich |
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der Empfindlichkeit des jeweiligen Ökosystems für bestimmte Nutzungen, seiner Größe, der räumlichen Lage und der Einbindung in Grünflächensysteme, der Beziehungen zum Außenraum sowie der Ausstattung und Beeinträchtigungen der Grün- und Freiflächen |
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nachteiliger Nutzungsauswirkungen |
c) |
Zusammenfassende Darstellung der Bestandsaufnahme und der Bewertung des Planungsbereichs in Erläuterungstext und Karten |
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Leistungsphase 3: Vorläufige Planfassung (Vorentwurf) |
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Grundsätzliche Lösung der wesentlichen Teile der Aufgabe mit sich wesentlich unterscheidenden Lösungen nach gleichen Anforderungen in Text und Karten mit Begründung |
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a) |
Darlegen der Flächenfunktionen und räumlichen Strukturen nach ökologischen und gestalterischen Gesichtspunkten, insbesondere |
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Flächen mit Nutzungsbeschränkungen einschließlich notwendiger Nutzungsänderungen zur Erhaltung oder Verbesserung des Naturhaushalts oder des Landschafts- oder Ortsbildes |
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landschaftspflegerische Sanierungsbereiche |
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Flächen für landschaftspflegerische Entwicklungs- und Gestaltungsmaßnahmen |
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Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen |
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Schutzgebiete und -objekte |
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Freiräume |
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Flächen landschaftspflegerische Maßnahmen in Verbindung mit sonstigen Nutzungen |
b) |
Darlegen von Entwicklungs-, Schutz-, Gestaltungs- und Pflegemaßnahmen, insbesondere für |
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Grünflächen |
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Anpflanzungen und Erhaltung von Grünbeständen |
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Sport-, Spiel- und Erholungsflächen |
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Fußwegesystem |
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Gehölzanpflanzungen zur Einbindung baulicher Anlagen in die Umgebung |
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Ortseingänge und Siedlungsränder |
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pflanzliche Einbindung von öffentlichen Straßen und Plätzen |
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klimatisch wichtige Freiflächen |
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Immissionsschutzmaßnahmen |
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Festlegen von Pflegemaßnahmen aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege |
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Erhaltung und Verbesserung der natürlichen Selbstreinigungskraft von Gewässern |
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Erhaltung und Pflege von naturnahen Vegetationsbeständen |
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bodenschützende Maßnahmen - Schutz vor Schadstoffeintrag |
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Vorschläge für Gehölzarten der potentiell natürlichen Vegetation, für Leitarten bei Bepflanzungen, für Befestigungsarten bei Wohnstraßen, Gehwegen, Plätzen, Parkplätzen, für Versickerungsfreiflächen |
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Festlegen der zeitlichen Folge von Maßnahmen |
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Kostenschätzung für durchzuführende Maßnahmen |
c) |
Hinweise auf weitere Aufgaben von Naturschutz und Landschaftspflege |
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Vorschläge für Inhalte, die für die Übernahme in andere Planungen, insbesondere in die Bauleitplanung, geeignet sind |
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Beteiligung an der Mitwirkung von Verbänden nach § 60 des Bundesnaturschutzgesetzes |
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Berücksichtigen von Fachplanungen |
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Mitwirken an der Abstimmung des Vorentwurfs mit der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde |
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Abstimmen des Vorentwurfs mit dem Auftraggeber |
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Leistungsphase 4: Endgültige Planfassung (Entwurf) |
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Darstellen des Grünordnungsplans in der vorgeschriebenen Fassung in Text und Karte mit Begründung |