Honorarordnung für Architekten und Ingenieure |
4.3 Leistungen im Leistungsbild Landschaftsplan
Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs |
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a) |
Zusammenstellen einer Übersicht der vorgegebenen bestehenden und laufenden örtlichen und überörtlichen Planungen und Untersuchungen |
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b) |
Abgrenzung des Planungsgebiets |
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c) |
Zusammenstellen der verfügbaren Kartenunterlagen und Daten nach Umfang und Qualität |
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d) |
Werten des vorhandenen Grundlagenmaterials |
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e) |
Ermitteln des Leistungsumfangs und der Schwierigkeitsmerkmale |
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f ) |
Festlegen ergänzender Fachleistungen, soweit notwendig |
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g) |
Ortsbesichtigungen |
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Leistungsphase 2: Ermitteln der Planungsvorgaben |
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a) |
Bestandsaufnahme einschließlich voraussehbarer Veränderungen von Natur und Landschaft |
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Erfassen auf Grund vorhandener Unterlagen und örtlicher Erhebungen, insbesondere |
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der größeren naturräumlichen Zusammenhänge und siedlungsgeschichtlichen Entwicklungen |
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des Naturhaushalts |
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der landschaftsökologischen Einheiten |
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des Landschaftsbildes |
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der Schutzgebiete und geschützten Landschaftsbestandteile |
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der Erholungsgebiete und -flächen, ihrer Erschließung sowie Bedarfssituation |
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von Kultur-, Bau und Bodendenkmälern |
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der Flächennutzung |
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voraussichtlicher Änderungen auf Grund städtebaulicher Planungen, Fachplanungen und anderer Eingriffe in Natur und Landschaft |
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Erfassen von vorliegenden Äußerungen der Einwohner |
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b) |
Landschaftsbewertung nach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege einschließlich der Erholungsvorsorge |
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Bewerten des Landschaftsbildes sowie der Leistungsfähigkeit des Zustands, der Faktoren und der Funktionen des Naturhaushalts, insbesondere hinsichtlich |
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der Empfindlichkeit |
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besonderer Flächen- und Nutzungsfunktionen |
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nachteiliger Nutzungsauswirkungen |
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geplanter Eingriffe in Natur und Landschaft |
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Feststellung von Nutzungs- und Zielkonflikten nach den Zielen und Grundsätzen von Naturschutz und Landschaftspflege |
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c) |
Zusammenfassende Darstellung der Bestandsaufnahme und der Landschaftsbewertung in Erläuterungstext und Karten |
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Leistungsphase 3: Vorläufige Planfassung (Vorentwurf) |
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Grundsätzliche Lösung der Aufgabe mit sich wesentlich unterscheidenden Lösungen nach gleichen Anforderungen und Erläuterungen in Text und Karte |
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a) |
Darlegen der Entwicklungsziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere in Bezug auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die Pflege natürlicher Ressourcen, das Landschaftsbild, die Erholungsvorsorge, den Biotop- und Artenschutz, den Boden-, Wasser- und Klimaschutz sowie Minimierung von Eingriffen (und deren Folgen) in Natur und Landschaft |
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b) |
Darlegen der im einzelnen angestrebten Flächenfunktionen einschließlich notwendiger Nutzungsänderungen, insbesondere für |
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landschaftspflegerische Sanierungsgebiete |
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Flächen für landschaftspflegerische Entwicklungsmaßnahmen |
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Freiräume einschließlich Sport-, Spiel- und Erholungsflächen |
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Vorrangflächen und -objekte des Naturschutzes und der Landschaftspflege, Flächen für Kultur-, Bau- und Bodendenkmäler für besonders schutzwürdige Biotope und Ökosysteme sowie für Erholungsvorsorge |
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Flächen für landschaftspflegerische Maßnahmen in Verbindung mit sonstigen Nutzungen, Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Bezug auf die oben genannten Eingriffe |
c) |
Vorschläge für Inhalte, die für die Übernahme in andere Planungen, insbesondere in die Bauleitplanung, geeignet sind |
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d) |
Hinweise auf landschaftliche Folgeplanungen und -maßnahmen sowie kommunale Förderungsprogramme |
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Beteiligung an der Mitwirkung von Verbänden nach § 60 des Bundesnaturschutzgesetzes |
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Berücksichtigen von Fachplanungen |
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Mitwirken bei der Abstimmung des Vorentwurfs mit der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde |
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Abstimmen des Vorentwurfs mit dem Auftraggeber |
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Leistungsphase 4: Entwurf |
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Darstellen des Landschaftsplans in der vorgeschriebenen Fassung in Text und Karte mit Erläuterungsbericht |