Honorarordnung für Architekten und Ingenieure |
4.1 Leistungen im Leistungsbild Flächennutzungsplan
Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs |
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a) |
Zusammenstellen einer Übersicht der vorgegebenen bestehenden und laufenden örtlichen und überörtlichen Planungen und Untersuchungen einschließlich solcher benachbarter Gemeinden |
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b) |
Zusammenstellen der verfügbaren Kartenunterlagen und Daten nach Umfang und Qualität |
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c) |
Festlegen ergänzender Fachleistungen und Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer fachlich Beteiligter, soweit notwendig |
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d) |
Werten des vorhandenen Grundlagenmaterials und der materiellen Ausstattung |
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e) |
Ermitteln des Leistungsumfangs |
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f ) |
Ortsbesichtigungen |
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Leistungsphase 2: Ermitteln der Planungsvorgaben |
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a) |
Bestandsaufnahme |
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Erfassen und Darlegen der Ziele der Raumordnung und Landesplanung, der beabsichtigten Planungen und Maßnahmen der Gemeinde und der Träger öffentlicher Belange |
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Darstellen des Zustands unter Verwendung hierzu vorliegender Fachbeiträge, insbesondere im Hinblick auf Topographie, vorhandene Bebauung und ihre Nutzung, Freiflächen und ihre Nutzung*), Verkehrs-, Ver- und Entsorgungsanlagen, Umweltverhältnisse, wasserwirtschaftliche Verhältnisse, Lagerstätten, Bevölkerung, gewerbliche Wirtschaft, land- und forstwirtschaftliche Struktur |
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Darstellen von Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, soweit Angaben hierzu vorliegen; |
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kleinere Ergänzungen vorhandener Karten nach örtlichen Feststellungen unter Berücksichtigung aller Gegebenheiten, die auf die Planung von Einfluss sind |
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Beschreiben des Zustands mit statistischen Angaben im Text, in Zahlen sowie in zeichnerischen oder grafischen Darstellungen, die den letzten Stand der Entwicklung zeigen |
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Örtlichen Erhebungen |
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Erfassen von vorliegenden Äußerungen der Einwohner |
b) |
Analyse des in der Bestandsaufnahme ermittelten und beschriebenen Zustands |
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c) |
Zusammenstellen und Gewichten der vorliegenden Fachprognosen über die voraussichtliche Entwicklung der Bevölkerung, der sozialen und kulturellen Einrichtungen, der gewerblichen Wirtschaft, der Land- und Forstwirtschaft, des Verkehrs, der Ver- und Entsorgung und des Umweltschutzes in Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie unter Berücksichtigung von Auswirkungen übergeordneter Planungen |
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d) |
Mitwirken beim Aufstellen von Zielen und Zwecken der Planung |
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Leistungsphase 3: Vorentwurf |
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grundsätzliche Lösung der wesentlichen Teile der Aufgabe in zeichnerischer Darstellung mit textlichen Erläuterungen zur Begründung der städtebaulichen Konzeption unter Darstellung von sich wesentlich unterscheidenden Lösungen nach gleichen Anforderungen |
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Darlegen der Auswirkungen der Planung |
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Berücksichtigen von Fachplanungen |
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Mitwirken an der Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind und von der Planung berührt werden können |
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Mitwirken an der Abstimmung mit den Nachbargemeinden |
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Mitwirken an der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger einschließlich Erörterung der Planung |
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Mitwirken bei der Auswahl einer sich wesentlich unterscheidenden Lösung zur weiteren Bearbeitung als Entwurfsgrundlage |
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Abstimmen des Vorentwurfs mit dem Auftraggeber |
Leistungsphase 4: Entwurf |
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Entwurf des Flächennutzungsplans für die öffentliche Auslegung in der vorgeschriebenen Fassung mit Erläuterungsbericht |
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Mitwirken bei der Abfassung der Stellungnahme der Gemeinde zu Bedenken und Anregungen |
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Abstimmen des Entwurfs mit dem Auftraggeber |
Leistungsphase 5: Genehmigungsfähige Planfassung |
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Erstellen des Flächennutzungsplans in der durch Beschluss der Gemeinde aufgestellten Fassung für die Vorlage zur Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde in einer farbigen oder vervielfältigungsfähigen Schwarz-Weiß-Ausfertigung nach den Landesregelungen |
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Textergänzung aufgrund redaktioneller Anmerkung des BMVBS (Anlage zum Erlass vom 18.08.2009 - B 10 - 8111.4/2) |