Honorarordnung für Architekten und Ingenieure |
2.3 Besondere Leistungen im Leistungsbild Landschaftsplan
Das Leistungsbild kann folgende Besondere Leistungen umfassen: |
1. Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs |
Antragsverfahren für Planungszuschüsse; |
2. Ermitteln der Planungsvorgaben |
Einzeluntersuchungen natürlicher Grundlagen, |
Einzeluntersuchungen zu spezifischen Nutzungen, |
Daten aus vorhandenen Unterlagen im Einzelnen ermitteln und aufbereiten, |
Örtliche Erhebungen, die nicht überwiegend der Kontrolle der aus Unterlagen erhobenen Daten dienen. |