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           Honorarordnung für Architekten und Ingenieure  | 
        
           
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      Anlage 5
      (zu § 24 Absatz 2)
      
      Grundleistungen im Leistungsbild Grünordnungsplan
    
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           Das Leistungsbild setzt sich aus folgenden Grundleistungen je Leistungsphase zusammen:  | 
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           1.  | 
        
           Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs  | 
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           a)  | 
        
           Zusammenstellen und Prüfen der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten planungsrelevanten Unterlagen  | 
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           b)  | 
        
           Ortsbesichtigungen  | 
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           c)  | 
        
           Abgrenzen des Planungsgebiets  | 
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           d)  | 
        
           Konkretisieren weiteren Bedarfs an Daten und Unterlagen  | 
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           e)  | 
        
           Beraten zum Leistungsumfang für ergänzende Untersuchungen und Fachleistungen  | 
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           f)  | 
        
           Aufstellen eines verbindlichen Arbeitsplans unter Berücksichtigung der sonstigen Fachbeiträge  | 
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           2.  | 
        
           Leistungsphase 2: Ermitteln der Planungsgrundlagen  | 
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           a)  | 
        
           Ermitteln und Beschreiben der planungsrelevanten Sachverhalte auf Grundlage vorhandener Unterlagen und Daten  | 
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           b)  | 
        
           Bewerten der Landschaft nach den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege einschließlich der Erholungsvorsorge  | 
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           c)  | 
        
           Zusammenfassendes Darstellen der Bestandsaufnahme und Bewertung in Text und Karte  | 
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           3.  | 
        
           Leistungsphase 3: Vorläufige Fassung  | 
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           a)  | 
        
           Lösen der Planungsaufgabe und Erläutern der Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen in Text und Karte  | 
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           b)  | 
        
           Darlegen der angestrebten Flächenfunktionen und Flächennutzungen  | 
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           c)  | 
        
           Darlegen von Gestaltungs-, Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen  | 
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           d)  | 
        
           Vorschläge zur Übernahme in andere Planungen, insbesondere in die Bauleitplanung  | 
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           e)  | 
        
           Mitwirken bei der Abstimmung der vorläufigen Fassung mit der für den Naturschutz zuständigen Behörde  | 
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           f)  | 
        
           Bearbeiten der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung  | 
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           aa)  | 
        
           Ermitteln und Bewerten der durch die Planung zu erwartenden Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes nach Art, Umfang, Ort und zeitlichem Ablauf  | 
      
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           bb)  | 
        
           Erarbeiten von Lösungen zur Vermeidung oder Verminderung erheblicher Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes in Abstimmung mit den an der Planung fachlich Beteiligten  | 
      
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  | 
        
           cc)  | 
        
           Ermitteln der unvermeidbaren Beeinträchtigungen  | 
      
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           dd)  | 
        
           Vergleichendes Gegenüberstellen von unvermeidbaren Beeinträchtigungen und Ausgleich und Ersatz einschließlich Darstellen verbleibender, nicht ausgleichbarer oder ersetzbarer Beeinträchtigungen  | 
      
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  | 
        
           ee)  | 
        
           Darstellen und Begründen von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere Ausgleichs-, Ersatz-, Gestaltungs- und Schutzmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Unterhaltung und rechtlichen Sicherung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen  | 
      
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           ff)  | 
        
           Integrieren ergänzender, zulassungsrelevanter Regelungen und Maßnahmen aufgrund des Natura 2000-Gebietsschutzes und der Vorschriften zum besonderen Artenschutz auf Grundlage vorhandener Unterlagen  | 
      
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           4.  | 
        
           Leistungsphase 4: Abgestimmte Fassung  | 
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           Darstellen des Grünordnungsplans oder Landschaftsplanerischen Fachbeitrags in der mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung in Text und Karte.  | 
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