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           Honorarordnung für Architekten und Ingenieure  | 
        
           
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      Anlage 2 
      (zu § 18 Absatz 2)
      
      Grundleistungen im Leistungsbild Flächennutzungsplan
    
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           Das Leistungsbild setzt sich aus folgenden Grundleistungen je Leistungsphase zusammen:  | 
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           1.  | 
        
           Leistungsphase 1: Vorentwurf für die frühzeitigen Beteiligungen  | 
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           a)  | 
        
           Zusammenstellen und Werten des vorhandenen Grundlagenmaterials  | 
      
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           b)  | 
        
           Erfassen der abwägungsrelevanten Sachverhalte  | 
      
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  | 
        
           c)  | 
        
           Ortsbesichtigungen  | 
      
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  | 
        
           d)  | 
        
           Festlegen ergänzender Fachleistungen und Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer fachlich Beteiligter, soweit notwendig  | 
      
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  | 
        
           e)  | 
        
           Analysieren und Darstellen des Zustandes des Plangebiets, soweit für die Planung von Bedeutung und abwägungsrelevant, unter Verwendung hierzu vorliegender Fachbeiträge  | 
      
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  | 
        
           f)  | 
        
           Mitwirken beim Festlegen von Zielen und Zwecken der Planung  | 
      
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  | 
        
           g)  | 
        
           Erarbeiten des Vorentwurfes in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für die frühzeitigen Beteiligungen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs  | 
      
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  | 
        
           h)  | 
        
           Darlegen der wesentlichen Auswirkungen der Planung  | 
      
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  | 
        
           i)  | 
        
           Berücksichtigen von Fachplanungen  | 
      
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  | 
        
           j)  | 
        
           Mitwirken an der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung einschließlich Erörterung der Planung  | 
      
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  | 
        
           k)  | 
        
           Mitwirken an der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind  | 
      
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  | 
        
           l)  | 
        
           Mitwirken an der frühzeitigen Abstimmung mit den Nachbargemeinden  | 
      
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  | 
        
           m)  | 
        
           Abstimmen des Vorentwurfes für die frühzeitigen Beteiligungen in der vorgeschriebenen Fassung mit der Gemeinde  | 
      
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  | 
        
           
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  | 
      
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           2.  | 
        
           Leistungsphase 2: Entwurf zur öffentlichen Auslegung  | 
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           a)  | 
        
           Erarbeiten des Entwurfes in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs  | 
      
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  | 
        
           b)  | 
        
           Mitwirken an der Öffentlichkeitsbeteiligung  | 
      
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  | 
        
           c)  | 
        
           Mitwirken an der Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind  | 
      
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  | 
        
           d)  | 
        
           Mitwirken an der Abstimmung mit den Nachbargemeinden  | 
      
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  | 
        
           e)  | 
        
           Mitwirken bei der Abwägung der Gemeinde zu Stellungnahmen aus frühzeitigen Beteiligungen  | 
      
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  | 
        
           f)  | 
        
           Abstimmen des Entwurfs mit der Gemeinde  | 
      
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  | 
        
           
  | 
        
           
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           3.  | 
        
           Leistungsphase 3: Plan zur Beschlussfassung  | 
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           a)  | 
        
           Erarbeiten des Planes in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für den Beschluss durch die Gemeinde  | 
      
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  | 
        
           b)  | 
        
           Mitwirken bei der Abwägung der Gemeinde zu Stellungnahmen  | 
      
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  | 
        
           c)  | 
        
           Erstellen des Planes in der durch Beschluss der Gemeinde aufgestellten Fassung.  |