Honorarordnung für Architekten und Ingenieure |
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Anlage 2
(zu § 18 Absatz 2)
Grundleistungen im Leistungsbild Flächennutzungsplan
Das Leistungsbild setzt sich aus folgenden Grundleistungen je Leistungsphase zusammen: |
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1. |
Leistungsphase 1: Vorentwurf für die frühzeitigen Beteiligungen |
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a) |
Zusammenstellen und Werten des vorhandenen Grundlagenmaterials |
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b) |
Erfassen der abwägungsrelevanten Sachverhalte |
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c) |
Ortsbesichtigungen |
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d) |
Festlegen ergänzender Fachleistungen und Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer fachlich Beteiligter, soweit notwendig |
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e) |
Analysieren und Darstellen des Zustandes des Plangebiets, soweit für die Planung von Bedeutung und abwägungsrelevant, unter Verwendung hierzu vorliegender Fachbeiträge |
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f) |
Mitwirken beim Festlegen von Zielen und Zwecken der Planung |
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g) |
Erarbeiten des Vorentwurfes in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für die frühzeitigen Beteiligungen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs |
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h) |
Darlegen der wesentlichen Auswirkungen der Planung |
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i) |
Berücksichtigen von Fachplanungen |
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j) |
Mitwirken an der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung einschließlich Erörterung der Planung |
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k) |
Mitwirken an der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind |
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l) |
Mitwirken an der frühzeitigen Abstimmung mit den Nachbargemeinden |
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m) |
Abstimmen des Vorentwurfes für die frühzeitigen Beteiligungen in der vorgeschriebenen Fassung mit der Gemeinde |
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2. |
Leistungsphase 2: Entwurf zur öffentlichen Auslegung |
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a) |
Erarbeiten des Entwurfes in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs |
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b) |
Mitwirken an der Öffentlichkeitsbeteiligung |
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c) |
Mitwirken an der Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind |
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d) |
Mitwirken an der Abstimmung mit den Nachbargemeinden |
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e) |
Mitwirken bei der Abwägung der Gemeinde zu Stellungnahmen aus frühzeitigen Beteiligungen |
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f) |
Abstimmen des Entwurfs mit der Gemeinde |
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3. |
Leistungsphase 3: Plan zur Beschlussfassung |
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a) |
Erarbeiten des Planes in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für den Beschluss durch die Gemeinde |
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b) |
Mitwirken bei der Abwägung der Gemeinde zu Stellungnahmen |
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c) |
Erstellen des Planes in der durch Beschluss der Gemeinde aufgestellten Fassung. |