Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

 

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12.2-4 Objektliste Ingenieurbauwerke

 

Nachstehende Objekte werden in der Regel folgenden Honorarzonen zugerechnet:

Gruppe 4 - Bauwerke u. Anlagen für Ver- und Entsorgung

mit Gasen, Energieträgern, Feststoffen einschließlich wassergefährdenden Flüssigkeiten, ausgenommen Anlagen nach § 53 Absatz 2

Honorarzone

 

I

II

III

IV

V

 

-

Transportleitungen für Fernwärme, wassergefährdende Flüssigkeiten und Gase ohne Zwangspunkte

x

 

 

 

 

 

-

Transportleitungen für Fernwärme, wassergefährdende Flüssigkeiten und Gase mit geringen Verknüpfungen und wenigen Zwangspunkten

 

x

 

 

 

 

-

Transportleitungen für Fernwärme, wassergefährdende Flüssigkeiten und Gase mit zahlreichen Verknüpfungen oder zahlreichen Zwangspunkten

 

 

x

 

 

 

-

Transportleitungen für Fernwärme, wassergefährdende Flüssigkeiten und Gase mit zahlreichen Verknüpfungen und zahlreichen Zwangspunkten

 

 

 

x

 

 

-

Industriell vorgefertigte einstufige Leichtflüssigkeitsabscheider

 

x

 

 

 

 

-

Einstufige Leichtflüssigkeitsabscheider

 

 

x

 

 

 

-

mehrstufige Leichtflüssigkeitsabscheider

 

 

 

x

 

 

-

Leerrohrnetze mit wenigen Verknüpfungen

 

 

x

 

 

 

-

Leerrohrnetze mit zahlreichen Verknüpfungen

 

 

 

x

 

 

-

Handelsübliche Fertigbehälter für Tankanlagen

x

 

 

 

 

 

-

Pumpzentralen für Tankanlagen in Ortbetonbauweise

 

 

x

 

 

 

-

Anlagen zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten in einfachen Fällen

 

 

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