Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

 

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12.1 Leistungsbild Ingenieurbauwerke (Grundleistungen und Besondere Leistungen)

 

Grundleistungen

Besondere Leistungen

LPH 1 Grundlagenermittlung

a)   Klären der Aufgabenstellung aufgrund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers

b)   Ermitteln der Planungsrandbedingungen sowie Beraten zum gesamten Leistungsbedarf

c)   Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter

d)   bei Objekten nach § 41 Nummer 6 und 7, die eine Tragwerksplanung erfordern: Klären der Aufgabenstellung auch auf dem Gebiet der Tragwerksplanung

e)   Ortsbesichtigung

f)    Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

- Auswahl und Besichtigung ähnlicher Objekte

LPH 2 Vorplanung

a)   Analysieren der Grundlagen

b)   Abstimmen der Zielvorstellungen auf die öffentlich-rechtlichen Randbedingungen sowie Planungen Dritter

c)   Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten mit ihren Einflüssen auf bauliche und konstruktive Gestaltung, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit unter Beachtung der Umweltverträglichkeit

d)   Beschaffen und Auswerten amtlicher Karten

e)   Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung unter Einarbeitung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

f)    Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen

g)   Vorabstimmen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit, gegebenenfalls Mitwirken bei Verhandlungen über die Bezuschussung und Kostenbeteiligung

h)   Mitwirken beim Erläutern des Planungskonzepts gegenüber Dritten an bis zu 2 Terminen,

i)    Überarbeiten des Planungskonzepts nach Bedenken und Anregungen

j)    Kostenschätzung, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen

k)   Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

- Erstellen von Leitungsbestandsplänen

- vertiefte Untersuchungen zum Nachweis von Nachhaltigkeitsaspekten

- Anfertigen von Nutzen-Kosten-Untersuchungen

- Wirtschaftlichkeitsprüfung

- Beschaffen von Auszügen aus Grundbuch, Kataster und anderen amtlichen Unterlagen

LPH 3 Entwurfsplanung

a)   Erarbeiten des Entwurfs auf Grundlage der Vorplanung durch zeichnerische Darstellung im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen

Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Integration und Koordination der Fachplanungen

b)   Erläuterungsbericht unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

c)   fachspezifische Berechnungen, ausgenommen Berechnungen aus anderen Leistungsbildern

d)   Ermitteln und Begründen der zuwendungsfähigen Kosten, Mitwirken beim Aufstellen des Finanzierungsplans sowie Vorbereiten der Anträge auf Finanzierung

e)   Mitwirken beim Erläutern des vorläufigen Entwurfs gegenüber Dritten an bis zu 3 Terminen, Überarbeiten des vorläufigen Entwurfs auf Grund von Bedenken und Anregungen

f)    Vorabstimmen der Genehmigungsfähigkeit mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten

g)   Kostenberechnung einschließlich zugehöriger Mengenermittlung, Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung

h)   Ermitteln der wesentlichen Bauphasen unter Berücksichtigung der Verkehrslenkung und der Aufrechterhaltung des Betriebes während der Bauzeit

i)    Bauzeiten- und Kostenplan

j)    Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

- Fortschreiben von Nutzen-Kosten-Untersuchungen

- Mitwirken bei Verwaltungsvereinbarungen

- Nachweis der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses der Notwendigkeit der Maßnahme (zum Beispiel Gebiets- und Artenschutz gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7))

- Fiktivkostenberechnungen (Kostenteilung)

LPH 4 Genehmigungsplanung

a)   Erarbeiten und Zusammenstellen der Unterlagen für die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Verfahren oder Genehmigungsverfahren einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, Aufstellen des Bauwerksverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

b)   Erstellen des Grunderwerbsplanes und des Grunderwerbsverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

c)   Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

d)   Abstimmen mit Behörden

e)   Mitwirken in Genehmigungsverfahren einschließlich der Teilnahme an bis zu 4 Erläuterungs-, Erörterungsterminen

f)    Mitwirken beim Abfassen von Stellungnahmen zu Bedenken und Anregungen in bis zu 10 Kategorien

- Mitwirken bei der Beschaffung der Zustimmung von Betroffenen

LPH 5 Ausführungsplanung

a)   Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen und Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen Lösung

b)   Zeichnerische Darstellung, Erläuterungen und zur Objektplanung gehörige Berechnungen mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben einschließlich Detailzeichnungen in den erforderlichen Maßstäben

c)   Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrieren ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung

d)   Vervollständigen der Ausführungsplanung während der Objektausführung

- Objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung

- Koordination des Gesamtprojekts

- Aufstellen von Ablauf- und Netzplänen

- Planen von Anlagen der Verfahrens- und Prozesstechnik für Ingenieurbauwerke gemäß § 41 Nummer 1 bis 3 und 5, die dem Auftragnehmer übertragen werden, der auch die Grundleistungen für die jeweiligen Ingenieurbauwerke erbringt

LPH 6 Vorbereiten der Vergabe

a)   Ermitteln von Mengen nach Einzelpositionen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

b)   Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere Anfertigen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen sowie der Besonderen Vertragsbedingungen

c)   Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten

d)   Festlegen der wesentlichen Ausführungsphasen

e)   Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse

f)    Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung

g)   Zusammenstellen der Vergabeunterlagen

- detaillierte Planung von Bauphasen bei besonderen Anforderungen

LPH 7 Mitwirken bei der Vergabe

a)   Einholen von Angeboten

b)   Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen des Preisspiegels

c)   Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken

d)   Führen von Bietergesprächen

e)   Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens

f)    Zusammenstellen der Vertragsunterlagen

g)   Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung

h)   Mitwirken bei der Auftragserteilung

- Prüfen und Werten von Nebenangeboten

LPH 8 Bauoberleitung

a)   Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung, Koordinierung der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten, einmaliges Prüfen von Plänen auf Übereinstimmung mit dem auszuführenden Objekt und Mitwirken bei deren Freigabe

b)   Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm)

c)   Veranlassen und Mitwirken beim Inverzugsetzen der ausführenden Unternehmen

d)   Kostenfeststellung, Vergleich der Kostenfeststellung mit der Auftragssumme

e)   Abnahme von Bauleistungen, Leistungen und Lieferungen unter Mitwirkung der örtlichen Bauüberwachung und anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellen von Mängeln, Fertigung einer Niederschrift über das Ergebnis der Abnahme

f)    Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage

g)   Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran

h)   Übergabe des Objekts

i)    Auflisten der Verjährungsfristen der Mängelansprüche

j)    Zusammenstellen und Übergeben der Dokumentation des Bauablaufs, der Bestandsunterlagen und der Wartungsvorschriften

- Kostenkontrolle

- Prüfen von Nachträgen

- Erstellen eines Bauwerksbuchs

- Erstellen von Bestandsplänen

- Örtliche Bauüberwachung:

-  Plausibilitätsprüfung der Absteckung

-  Überwachen der Ausführung der Bauleistungen

-  Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung)

-  Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers,

-  Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen

-  Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen

-  Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel

-  Dokumentation des Bauablaufs

- Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße

- Mitwirken bei behördlichen Abnahmen

- Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen

- Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme

- Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage

- Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach Anlage 14.2 Honorarzone I und II mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis

LPH 9 Objektbetreuung

a)   Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen

b)   Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen

c)   Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen

- Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist