RiABG (NL)

 

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Zu Artikel 9 [Beachtung der Wirtschaftlichkeit, von Fristen und der Sicherheitserfordernisse]

 

Falls es Hinweise darauf gibt, dass in irgendeiner Phase des Vorhabens die vereinbarten Fristen nicht eingehalten werden können, so unterrichten sich die niederländischen Streitkräfte und die deutschen Behörden gegenseitig rechtzeitig über die bevorstehende Verzögerung und über die Gründe dafür, und schlagen alternative Vorgehensweisen zur Erwägung und Abhilfe vor. Das trifft auch auf zusätzliche Kosten zu, die die genehmigten Mittel und / oder den Umfang der Arbeiten überschreiten.