Verwaltungsabkommen - ABG 1975 - (NL)
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Artikel 9 [Beachtung der Wirtschaftlichkeit, von Fristen und der
Sicherheitserfordernisse]
Die deutschen Behörden sorgen dafür, dass die Arbeiten nach
den Plänen und Leistungsverzeichnissen in möglichst
wirtschaftlicher Weise innerhalb der vereinbarten Fristen
durchgeführt und alle Sicherheitserfordernisse beachtet
werden.
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Zu Artikel 9 [Beachtung der Wirtschaftlichkeit, von Fristen und der
Sicherheitserfordernisse]
Falls es Hinweise darauf gibt, dass in irgendeiner Phase des
Vorhabens die vereinbarten Fristen nicht eingehalten werden
können, so unterrichten sich die niederländischen
Streitkräfte und die deutschen Behörden
gegenseitig rechtzeitig über die bevorstehende
Verzögerung und über die Gründe dafür,
und schlagen alternative Vorgehensweisen zur Erwägung
und Abhilfe vor. Das trifft auch auf zusätzliche
Kosten zu, die die genehmigten Mittel und / oder den
Umfang der Arbeiten überschreiten.
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