RiABG (NL)

 

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Zu Artikel 37 [Schlussbesichtigung, Mängelbeseitigung]

 

37.1

Über den von den niederländischen Streitkräften bekannt gegebenen Termin der Schlussbesichtigung unterrichtet die zuständige Fachaufsicht führende Ebene die zuständige Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

37.2 

Abweichend von Artikel 37.1 ABG 1975 wird über das Ergebnis der Schlussbesichtigung eine gemeinsame Niederschrift der niederländischen Streitkräfte und der zuständigen Fachaufsicht führenden Ebene angefertigt, für die das Formblatt ABG 7B zu verwenden ist. Die Verteilung der Niederschrift erfolgt durch die zuständige Fachaufsicht führende Ebene nach der schematischen Darstellung zu dieser Ausführungsrichtlinie.