RiABG (NL) |
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Zu Artikel 13 [Prüfung, Mängelfeststellung]
13.1 |
Zur Vorbereitung der Abnahme (siehe VOB/B) und / oder Übergabe der baulichen Anlagen an die niederländischen Streitkräfte kann das Bauamt eine Begehung der Anlagen mit den niederländischen Streitkräften bereits vor Fertigstellung vereinbaren. |
13.2 |
Das Bauamt veranlasst in derartigen Fällen, dass die Auftragnehmer die gemeinsam festgestellten Mängel sofort beseitigen. |