Verwaltungsabkommen - ABG 1975 - (NL) |
Artikel 10 [Anforderungsschreiben für die Ausführung]
10.1 |
Die Streitkräfte übermitteln den deutschen Behörden: |
|
|
10.1.1 |
(ein) Anforderungsschreiben für
die Ausführung einer oder |
|
10.1.2 |
ihre Zustimmung zur Kostenvoranmeldung - Bau -, |
|
10.1.3 |
ihre Zustimmung zur Haushaltsunterlage - Bau -, |
|
10.1.4 |
ihre Zustimmung zur Ausführungsunterlage - Bau - und |
|
10.1.5 |
ihre Zustimmung zur Zuschlagserteilung. |
10.2 |
Die Streitkräfte können jederzeit die deutschen Behörden schriftlich veranlassen, eine Baumaßnahme einzustellen, zu unterbrechen oder zu ändern. |
|
10.3 |
Die Form, Anzahl der Kopien und die Verteilung der für die Ausführung der vorstehenden Maßnahmen erforderlichen Unterlagen werden in Ausführungsrichtlinien festgesetzt. |
|