Verwaltungsabkommen - ABG 1975 - (NL)

RiABG: Zu Artikel 10

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Artikel 10 [Anforderungsschreiben für die Ausführung]

 

10.1 

Die Streitkräfte übermitteln den deutschen Behörden:

 

10.1.1 

(ein) Anforderungsschreiben für die Ausführung einer oder
mehrerer der in Artikel 7 bezeichneten Aufgabe(n),

 

10.1.2

ihre Zustimmung zur Kostenvoranmeldung - Bau -,

 

10.1.3

ihre Zustimmung zur Haushaltsunterlage - Bau -,

 

10.1.4

ihre Zustimmung zur Ausführungsunterlage - Bau - und

 

10.1.5

ihre Zustimmung zur Zuschlagserteilung.

10.2

Die Streitkräfte können jederzeit die deutschen Behörden schriftlich veranlassen, eine Baumaßnahme einzustellen, zu unterbrechen oder zu ändern.

10.3

Die Form, Anzahl der Kopien und die Verteilung der für die Ausführung der vorstehenden Maßnahmen erforderlichen Unterlagen werden in Ausführungsrichtlinien festgesetzt.