1.
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Vergabevorschriften für Bundesbauaufgaben sind
insbesondere
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Verdingungsordnung für Bauleistungen - VOB -
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Verdingungsordnung für Leistungen - VOL -
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Vergabehandbuch für die Durchführung von
Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der
Finanzbauverwaltung – VHB -
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2.
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Die in diesem Artikel angesprochene deutsche Behörde ist
das zuständige Bauamt. Behörde des Hauptquartiers
ist der Leiter der zuständigen Baudienststelle bzw.
dessen Vertreter.
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3.
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Zur rechtzeitigen Unterrichtung nach Artikel 6 Abs. 2
erhält das Hauptquartier die „Aufforderung zur Abgabe
eines Angebotes“ zur gleichen Zeit wie die Unternehmer.
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