RiHQ-ABG |
1. |
Vergabevorschriften für Bundesbauaufgaben sind insbesondere |
|
|
- |
|
|
- |
|
|
- |
|
2. |
Die in diesem Artikel angesprochene deutsche Behörde ist das zuständige Bauamt. Behörde des Hauptquartiers ist der Leiter der zuständigen Baudienststelle bzw. dessen Vertreter. |
|
3. |
Zur rechtzeitigen Unterrichtung nach Artikel 6 Abs. 2 erhält das Hauptquartier die „Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes“ zur gleichen Zeit wie die Unternehmer. |